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Falsch getankt: Polizisten sollen 1 Mio. Euro zahlen

Heute Redaktion
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Ein Eurocopter 135 wie dieser war von der Falschbetankung betroffen.
Ein Eurocopter 135 wie dieser war von der Falschbetankung betroffen.
Bild: picturedesk.com

Die deutsche Bundespolizei verlangt von einer Helikopterbesatzung mehr als eine Million Euro Schadenersatz, weil sie zweimal den falschen Sprit getankt hatten.

Die Polizei übte im März eine nächtliche Personensuche, setzte dabei einen Hubschrauber mit Wärmebildkamera ein. Wie der "Spiegel" berichtet, kam es zu einer Verwechslung, die drei Polizisten finanziell ruinieren könnte.

Die Besatzung bestehend aus Pilot, Co-Pilot und Flight Operator, der die Wärmebildkamera bedient, landete während der Übung zwei Mal an Flugplatz Stendal in Sachsen-Anhalt. Dort betankten sie ihren Eurocopter 135, doch leider mit dem falschen Treibstoff: Auf den Flugplatz gibt es zwei verschiedene Arten, nämlich Flugbenzin AvGas für Sportflugzeuge mit Kolbenmotoren und Kerosinkraftstoff Jet A-1 für Luftfahrzeuge mit Düsenantrieb.

Turbinen ausgetauscht

Der Eurocopter mit seinen Turbinen braucht Jet A-1, doch die Besatzung tankte beide Male an der falschen Zapfsäule AvGas. Sie konnte zwar weiterfliegen doch nach Ende der Übung wurde bei der routinemäßigen Inspektion der Schaden bemerkt: Die Turbinen seien quasi ausgeglüht, berichteten die Techniker.

Die Bundespolizei hatte mehrere Möglichkeiten, den Schaden zu beheben, erfuhr der "Spiegel": Dazu gehörte eine Generalüberholung der Triebwerke oder ein Austausch gegen gebrauchte Turbinen. Man entschied sich dafür, neue Turbinen einzubauen, was die schnellste aber auch teuerste Lösung war.

Die Rechnung dafür sollen jetzt die drei Polizisten zahlen: Zusammen exakt 1.072.293,49 Euro. Jetzt streitet die Gewerkschaft der Polizei, die die Besatzung vertritt, mit dem Bundesinnenministerium über die Rechtmäßigkeit der Forderung.

Rechtsstreit

Wenn ein Beamter im Dienst durch sein grob fahrlässiges Handeln einen Schaden verursacht, muss er dafür aufkommen. Dies steht außer Frage. Doch nach Ansicht der Gewerkschaft hat das aber seine Grenzen: Bei der Höhe der Schadensersatzforderung habe der Dienstgeber seine Fürsorgepflicht zu berücksichtigen.

Die Gewerkschaft bezieht sich unter anderem auf ein Urteil des deutschen Bundesverwaltungsgerichts, nach dem es angemessen sein kann, selbst bei "verhältnismäßig schwerem Verschulden" den Schadensersatz nicht in voller Höhe durchzusetzen, damit "die Lebenshaltung und Dienstfreude des Beamten nicht in unerträglicher Weise beeinträchtigt werden". Die Gewerkschaft schlägt als Obergrenze drei Monatsbezüge vor.

Sollte sich das Innenministerium aber durchsetzen, wären die drei Beamten ruiniert. Zwei von ihnen sind zwar über die Gewerkschaft haftpflichtversichert, allerdings nur bis 100.000 Euro. Der dritte Beamte trat erst nach dem Vorfall in die Gewerkschaft ein und ist somit nicht versichert. (red)