Österreich

Falscher Polizist nahm Seniorinnen ganzes Erspartes ab

Eine kriminelle Bande ruft ältere Wienerinnen an und bringt sie um ihr Vermögen. Einem "falschen Polizist" wurde nun in Wien der Prozess gemacht. 

Christian Tomsits
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Der falsche Polizist kam in zivil, Anwalt Rudolf Mayer (r.)
Der falsche Polizist kam in zivil, Anwalt Rudolf Mayer (r.)
Sabine Hertel

Ein echter Justizwachebeamter führte den falschen Polizisten vor: Seit 2018 treibt eine internationale, kriminelle Betrüge-Bande in Deutschland und zuletzt auch Österreich ihr gemeines Unwesen, "Heute" berichtete. Mit technisch geänderten Nummern kontaktieren die perfiden Täter vorwiegend älter klingende Vornahmen aus Telefonbüchern und Online-Datenbanken und geben sich dann als Polizisten aus. Ein Täter, der 49-jährige Boban B. wurde im Mai auf frischer Tat in Wien ertappt – ihm wird nun am Wiener Landesgericht der Prozess gemacht.

133, falsche Polizei…

Die Masche der Männer ist immer dieselbe, führte der Staatsanwalt aus: Sie rufen mit gefälschten Nummern an, die zumeist auch die Zahlenfolge "133" beinhalten und warnen ihre Opfer vor einem unmittelbar drohenden Einbruch. Sie sprechen von großer Gefahr – dass diese nur von den Anrufern ausgeht, ahnen die verängstigten Opfer nicht. "Um Erspartes zu schützen", stelle ein Zivilbeamter nun Bargeld und teuren Schmuck sicher, führen die Anrufer die gelogene Geschichte fort. Im nächsten Moment stehen die Gangster mit gefälschten Ausweisen schon vor der Türe, während die Hintermänner der Truppe weiterhin im Dunkeln bleiben.

Das Urteil: Saftige Haftstrafe

Einer dieser "Abholer" war der Angeklagte Boban B.: "Ich habe drei Mal Geld genommen – insgesamt 32.000 Euro. Von der Beute bekam ich dann fünfzehn Prozent", gab der Mindestsicherungsbezieher zu Protokoll. An Gold im Wert von 113.000 Euro einer älteren Dame, die mühevoll im Rollator vortrat und mit zitternder Stimme aussagte, wollte der von Star-Anwalt Rudolf Mayer vertretene Mann nicht genommen haben. "Das war ein anderer", bekannte er sich nur teilschuldig. Davon unbeeindruckt urteilte die Richterin: Zwei Jahre unbedingte Haft und ein Widerruf aller offenen Bewährungsstrafen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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