Österreich

Falschgeld-Trio nach "Märchenstunde" in Haft

Heute Redaktion
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Im stressigsten Weinachtsgeschäft zahlte ein Trio bei Marktstandlern in Salzburg mit kopierten Fünfzigern und Hundertern. Die Polizei forschte die drei Betrüger aus. Am Mittwoch wurde die Gruppe verurteilt. Sie bekommen neun bis 15 Monate - teilbedingt.

Die Polizei forschte die drei Betrüger aus. Am Mittwoch wurde die Gruppe verurteilt. Sie bekommen neun bis 15 Monate - teilbedingt.

Die drei Männer (19, 28, 29) brachten mir ihrer Masche mehr als tausend Euro an Falschgeld in Umlauf. Das Trio gestand teilweise. Der Jüngste verwickelte sich allerdings in Widersprüche. Bei der Festnahme am 19. Dezember 2013 erklärte er Polizei und Untersuchungsrichterin, er habe von einem Mann in Rumänien 600 gefälschte Euroscheine, "drei 100er und sechs 50er" - erhalten und diese auch alle ausgegeben. Und er glaube, dass auch der 29-Jährige die gleiche Menge an Falschgeld bekommen habe. Sein Bruder allerdings, der 28-jährige Angeklagte, habe nicht mit falschen Scheinen bezahlt, gab der 19-Jährige an.

Richterin: "Märchenstunde schätze ich nicht wirklich"

Die neue Version, die der Teenager dem Schöffensenat am Landesgericht Salzburg nun auftischte, brachte Bettina Maxones-Kurkowski in Rage. Der Beschuldigte erzählte, er habe in Rumänien einem Bekannten zwei Monate lang beim Umbau seines Hauses geholfen und dafür ein Gehalt von 2.000 Euro "schwarz" bekommen, der Freund seiner Schwester habe davon 1.000 Euro erhalten. Erst als sie auf Besuch nach Österreich gekommen seien, hätten sie bemerkt, dass es sich um Falschgeld handelte. "Ich sagte bei der Polizei deshalb anders aus, weil ich damals verwirrt war." Woraufhin die Vorsitzende den 19-Jährigen ermahnte: "Eine Märchenstunde im Gerichtssaal schätze ich nicht wirklich."

Urteil: Neun bis 15 Monate

Schließlich verknackte die Richterin das Trio. Der 28-jährige Erstangeklagte erhielt 15 Monate, davon drei Monate unbedingt. Der 19-jährige Zweitangeklagte wurde zu neun Monaten, davon ein Monat unbedingt verurteilt, und der 29-jährige Drittangeklagte bekam zwölf Monate, davon zwei Monate unbedingt. Der 19-Jährige und der 29-Jährige waren bisher unbescholten. Den Erwachsenen drohte ein Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft, für den 19-Jährigen (junger Erwachsener, Anm.) ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft. Die Urteile sind rechtskräftig.

APA/red.