Österreich
Familie sauer: Mann (77) vererbt Pflegerin Million
Nach dem Tod eines pflegebedürftigen Mannes bemerkte seine Familie, dass sie im Testament nicht erwähnt wird, sondern nur seine Pflegekraft.
Der Familie würde es grundsätzlich nicht ums Geld gehen, meint Albert Heiss, der Anwalt der Verwandten des 77-Jährigen. Ihr Ziel sei es, dass so etwas in Zukunft nicht mehr möglich ist.
Für Hermann Holzmann, den Mann, der die Pflegerin verteidigt, ist die Sache eindeutig: "Jeder kann mit seinem Vermögen machen, was er will. Er kann es dem FC Tirol vermachen oder dem Tierschutzverein geben."
Konkret würde es um ein Schriftstück des Verstorbenen gehen. Unter dem Titel "Mein freier Wille" vermachte der Tiroler seiner Pflegerin 1,5 Millionen Euro. Grundsätzlich dürfen Pflegekräfte keine Geschenke oder Erbschaften annehmen. Das würde aber nur für Personal von Alten- und Pflegeheimen gelten. Für mobile Pfleger gibt es bislang keine Regelung.
Anwalt setzt sich für Verbot ein
Heiss, der Anwalt der Familie, geht nun von Erbschleicherei aus. Seiner Ansicht nach kann es nicht sein, dass die Pflegerin so ein Verhältnis zum Patienten entwickelt, dass dieser ihr sein ganzes Vermögen vermacht. Er spricht sich für eine Regelung aus, bei der solche Vorgehensweisen absolut verboten seien.
Das Landesgericht in Tirol hat die Pflegerin bereits als rechtmäßige Erbin bestätigt. Die Familie wollte das aber nicht hinnehmen, weshalb der Fall nun vor dem Zivilgericht gelandet ist. Das Urteil im Erbschaftsstreit wird erst im Herbst gefällt werden. (ds)