Österreich

Familie soll 20.000 Euro für Abschiebung zahlen

Heute Redaktion
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Eine mongolische Familie, die am 30. August von Wien in ihre Heimat nach Ulan-Bator abgeschoben wurde, soll 19.998,59 Euro zahlen (Symbolbild).
Eine mongolische Familie, die am 30. August von Wien in ihre Heimat nach Ulan-Bator abgeschoben wurde, soll 19.998,59 Euro zahlen (Symbolbild).
Bild: picturedesk.com

Eine mongolische Familie, die fünf Jahre in Bad Aussee lebte, wurde Ende August zurück nach Ulan-Bator geflogen. Jetzt soll sie die Flugkosten selbst übernehmen.

Sie waren gut integriert und beliebt in Bad Aussee. Fünf Jahre lang lebte eine mongolische Familie mit drei Kindern in der steirischen Kurstadt in einer von Unterstützern bezahlten 54-Quadratmeter-Mietwohnung.

Ihr Asylantrag wurde abgelehnt und so wurden der Vater, die Mutter und die drei Kinder am 31. August zurück in die mongolische Hauptstadt Ulan-Bator gebracht.

Die Abschiebung sollen sie nun selbst bezahlen. Genau 19.998,59 Euro stellte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) Graz in Rechnung, wie "Der Standard" berichtet. Diese erhielt die grüne Gemeinderätin Elisabeth Welzig in den ersten Septembertagen.

Gerechtfertigt wird die hohe Summe mit den "Flugkosten der Verfahrensparteien" - also den Eltern, den drei Kindern, einer Ärztin und einer "Eskorte".

Wie der Vater erzählt, waren noch Polizisten am Flug dabei, die aber genau wie die Ärztin nur tatenlos saßen und bei der Passkontrolle in der mongolischen Hauptstadt wieder umkehrten.

Familie kann nicht bezahlen

Die Familie kann die 19.998,59 Euro aber nicht bezahlen. Laut Welzig konnten sie eine 54-Quadratmeter-Wohnung in einem Neubauviertel Ulan-Bators mit Geld von Unterstützern anmieten.

Die beiden älteren Söhne, die in Österreich auf Deutsch Lesen und Schreiben gelernt haben, waren bereits in Schulen in Bad Aussee angemeldet.

Appelle der Gemeinde an Innenminister Wolfgang Peschorn, dass die abgelehnte Familie den Ausgang ihres seit laufenden Bleiberechtsverfahrens in Österreich abwarten könne, blieben erfolglos.

Warum schreibt der österreichische Staat eine so hohe Summe vor, die von den Personen nicht bezahlt werden kann? Ein Sprecher des Innenministeriums verweist auf Paragraf 53 des BFA-Verfahrensgesetzes: "Kosten, die bei der Durchsetzung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme entstehen" sowie verfahrensgebundene Dolmetscherkosten "sind von dem Fremden zu ersetzen", heißt es da.

Die legale Wiedereinreise nach Österreich wird dadurch noch schwerer. "Dann wartet in Österreich ein Schuldenberg auf sie", sagt Christian Schmaus, Anwalt für Asylrecht.