Politik

Regierung bleibt dabei: "Familienbonus ist fair"

Heute Redaktion
Teilen
Kanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache sind sich einig, bei der Indexierung der Familienbeihilfe nichts falsch gemacht zu haben.
Kanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache sind sich einig, bei der Indexierung der Familienbeihilfe nichts falsch gemacht zu haben.
Bild: picturedesk.com

Während sich Brüssel sicher ist, dass Österreich mit der Indexierung der Familienbehilfe gegen EU-Recht verstößt, sehen das der Kanzler und sein Vize anders.

Für die Regierung steht außer Frage, dass die Indexierung der Familienbeihilfe rechtens ist. In einer gemeinsamen Stellungnahme ließen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) am Samstag wissen, dass der Familienbonus eine steuerliche Entlastung und keine Sozial- oder Transferleistung sei. Deshalb könne der Bonus nicht von der EU infrage gestellt werden.

Kein Zweifel

Die Regierung sehe die zukünftige EU-Kommission am Zug, um für "fairere Regeln" zu sorgen. Brüssel habe "massiven Erklärungsbedarf, wenn sie uns eine Steuerentlastung im Ausmaß von 1,5 Milliarden Euro für Österreichs Familien und alle, die arbeiten, nicht zulassen wollen." Die gesetzten Schritte von ÖVP und FPÖ seien jedenfalls wohlüberlegt und würden für mehr Gerechtigkeit sorgen.

"Wir stehen unseren österreichischen Familien im Wort, für sie tragen wir als Regierung die Verantwortung. Sowohl mit dem Familienbonus als auch der Indexierung der Familienbeihilfe schaffen wir Fairness und Gerechtigkeit. Das Vorgehen der EU-Kommission ist nicht akzeptabel", pflichtete dem Strache bei. Von der umstrittenen Kürzung der Familienbeihilfe sind 125.000 Kinder betroffen.

Die EU hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen Wien eröffnet. Laut Kommission würde die Anpassung von Familienbeihilfe und Familienbonus für Kinder in EU- und EWR-Staaten nicht im Einklang mit EU-Recht stehen. Die österreichische Regelung verstoße gegen EU-Vorschriften und auch gegen "den Grundsatz der Gleichbehandlung von ArbeitnehmerInnen".

Österreich hat nun zwei Monate Zeit, Stellung zu nehmen. Danach kann die Kommission entscheiden, ob sie den Fall vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bringen möchte.

(ek)