Politik

Familienbeihilfe wird künftig direkt ausgezahlt

Heute Redaktion
Teilen

Volljährige in Ausbildung die Familienbeihilfe in Zukunft direkt auf ihr Konto auszahlen lassen. Die entsprechende Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes hat der Ministerrat auf Antrag Jugendminister Reinhold Mitterlehners am Dienstag beschlossen.

"Damit können wir junge Österreicher auf Wunsch direkt unterstützen und wollen ihre Eigenverantwortung und Selbstständigkeit fördern. Gleichzeitig entsprechen wir damit einem langjährigen Wunsch von Studenten, da eine Direktauszahlung für sie der einfachste Weg zur Familienbeihilfe ist", betont Mitterlehner.

In der Praxis soll die Direktauszahlung ab dem 1. September 2013 möglich sein. Wer sich die Familienbeihilfe ab dem 1. September direkt auszahlen lassen will, muss lediglich einen Überweisungsantrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Voraussetzung ist aber eine Zustimmung der Eltern bzw. Anspruchsberechtigten, um eventuelle Probleme für Familien beim Unterhaltsrecht oder im Steuerrecht zu vermeiden.

Derzeit fließt Geld an Eltern

Derzeit wird die Familienbeihilfe für die rund 1,8 Millionen in Österreich lebenden Kinder im Regelfall von den Eltern bezogen. In Zukunft können die rund 270.000 Volljährigen in Ausbildung eine Direktauszahlung beantragen. Darunter fallen insbesondere Studenten an Unis und Fachhochschulen sowie Teilnehmer eines Kollegs oder Lehrlinge, die eine Berufsreifeprüfung absolvieren (Lehre mit Matura). Eine Sonderlösung gibt es für 17-jährige Lehrlinge, für die die Eltern eine Direktauszahlung der Familienbeihilfe beantragen können.

Zwischen 130,90 und 152,70 pro Monat

Aktuell erhalten 18-Jährige 130,90 Euro an Familienbeihilfe pro Monat, ab dem 19. Lebensjahr sind es 152,70 Euro. Dazu kommt noch die Geschwisterstaffel, die im Fall einer Direktauszahlung nicht als Gesamtsumme an die Eltern, sondern aufgeteilt auf die einzelnen Geschwister ausgezahlt werden wird. Zum Bespiel beträgt die Geschwisterstaffel bei zwei Kindern derzeit insgesamt 12,8 Euro pro Monat, somit bei der Direktauszahlung für jedes Kind 6,4 Euro. Anspruch auf diese Leistungen besteht im Fall einer Ausbildung bis zum 24. Lebensjahr, in Ausnahmefällen bis zum 25. Lebensjahr.