Österreich

Familienbonus: Zwei Mal beantragen

Heute Redaktion
13.09.2021, 14:26

Mythen aus der Arbeitswelt unter der Lupe – der heutige stammt von Heute-Leserin Elisa P.: „Ich habe beantragt, dass ich den Familienbonus über meine Gehaltsabrechnung bekomme. Mehr muss ich nicht tun."

Falsch. Auch wenn in Ihrem Fall der Familienbonus bereits über die Lohn- oder Gehaltsabrechnung Ihres Arbeitgebers berücksichtigt wird, müssen Sie ihn dennoch bei Ihrem nächsten Steuerausgleich noch einmal beantragen – über die Beilage L1k. Andernfalls kommt es zu einer unliebsamen Steuernachzahlung.

Der doppelte bürokratische Aufwand hat allerdings auch einen Vorteil: Bei der Arbeitnehmerveranlagung können Sie Ihren Antrag auf halben oder ganzen Familienbonus noch abändern, wenn sich herausstellt, dass eine andere Aufteilungsvariante für Sie vorteilhafter wäre.

„Ihre Fragen zum Thema Steuer beantworten unsere Experten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Infos zu AK-Steuerrecht: 057171-28000

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