Im Zuge einer Umgestaltung verlegte eine Friedhofsverwaltung in Kärnten ein Familiengrab um 60 Zentimeter. Weil aber nicht alle nächsten Angehörigen mit dieser Entscheidung einverstanden waren, landete der Fall schließlich vor Gericht. Die Tochter der Verstorbenen zog vor Gericht – und klagte ihre Schwägerin!
Diese hatte laut "Kleine Zeitung" angeblich schon länger den Wunsch gehabt, das Grab neu zu gestalten. Als die Friedhofsverwaltung die Begradigung einiger Gräber im Zuge einer Umgestaltung vornahm, stimmte die Schwägerin zu. Sie und ihr Sohn beauftragten einen Steinmetz mit der Verlegung. Das Grab wanderte um etwa 60 Zentimeter nach rechts, bekam eine neue Einfriedung.
Damit lag nun aber die im Familiengrab begrabene Mutter außerhalb der Grenzen des Familiengrabs. Die Tochter der Begrabenen klagte also ihre Schwägerin, der Fall schaffte es schlussendlich bis vor den Obersten Gerichtshof.
Das Gericht entschied nun, dass durch die eigenmächtige Verlegung das auch noch dem Tod fortwirkende Persönlichkeitsrecht der Mutter gestört wurde. Denn diese wollte im Familiengrad beerdigt werden. Laut OGH-Entscheidung bedürften Änderungen am Grab oder Grabstein die gemeinsame Entscheidung aller nächsten Angehörigen der Beigesetzten.
Die Klägerin verlangte eine Wiederherstellung des Grabs in den Zustand vor der Versetzung. Der OGH gab dieser Forderung statt, das Grab muss jetzt innerhalb von 14 Tagen wieder an seine ursprüngliche Position gerückt werden.