Burgenland

Familienvater (42) nach brutaler Disco-Attacke hirntot

Ein Vereinsbesuch in einem In-Lokal im burgenländischen Schattendorf endete für den 42-jährigen Vater zweier Kinder fatal. 

Roman Palman
Bei diesem Lokal in Schattendorf soll es zu dem fatalen Angriff gekommen sein.
Bei diesem Lokal in Schattendorf soll es zu dem fatalen Angriff gekommen sein.
Google Street View

Der brutale Übergriff ereignete sich bereits in der Nacht auf Sonntag vor einer Diskothek in Schattendorf im Bezirk Mattersburg. Der 42-Jährige hatte dort mit Vereinskollegen eine Weihnachtsparty besuchen wollen. Nach einem ausgelassenen Abend auf der Tanzfläche des Keller-Lokals kam es zu späterer Stunde vor dem Eingang zu einer Auseinandersetzung.

Wie die "Kronen Zeitung" berichtet, eskalierte ein Wortgefecht schnell in Handgreiflichkeiten. Dabei soll nach Zeugenangaben ein 18-Jähriger den zweifachen Familienvater attackiert haben. "Der junge Gast schlug dem Mann mit der Faust brutal auf die Stirn", so eine Schilderung. Der 42-Jährige brach getroffen zusammen, blieb reglos auf dem Boden liegen.

    Bei diesem Lokal in Schattendorf soll es zu dem fatalen Angriff gekommen sein.
    Bei diesem Lokal in Schattendorf soll es zu dem fatalen Angriff gekommen sein.
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    Ein Passant wählte sofort den Notruf, der Mann wurde in kritischem Zustand in ein Krankenhaus überstellt. Wie am Dienstag bekannt wurde, konnten die Ärzte dort nur noch eine erschreckende Diagnose erstellen: Hirntod.

    18-Jähriger schweigt zur Tat

    Auf ein Weihnachtswunder zu hoffen, wäre laut den Medizinern vergebens. Für den Vater werde es wohl keine Rettung mehr geben, berichtet die "Krone" aus dem Umfeld. Für seine Familie brach eine Welt zusammen. "Die lebenserhaltenden Geräte dürften noch in den kommenden Tagen abgeschaltet werden", heißt es in dem Bericht.

    Der mutmaßliche Täter befindet sich in Polizeigewahrsam. Der 18-jährige gebürtige Syrer aus dem Bezirk Neunkirchen in Niederösterreich soll zu dem Vorfall beharrlich schweigen. Er wolle erst mit einem Rechtsanwalt sprechen. Wurde zunächst noch wegen Körperverletzung gegen ihn ermittelt, komme nun "mit Todesfolge" als angelasteter Tatbestand dazu.

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