Obwohl der Angeklagte während des Prozesses die Aussage verweigerte, sah es das Schwurgericht als erwiesen an, dass der Iraker die Mutter seiner vier Kinder im Februar erwürgt hat. Der 42-Jährige wurde zu einer 14-jährigen Haftstrafe verurteilt.
Es gebe keine ausreichenden Beweise für die Anwesenheit einer unbekannten weiteren Person, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Mann hatte nach der Tat selbst den Notruf abgesetzt. Als die Rettungskräfte eintrafen, wies sein Oberkörper schwere Stichverletzungen auf. Eine Medizinerin hatte diese im Prozess jedoch eindeutig als Selbstverletzungen erkannt.
Bereits 2004 war er wegen der gewaltsamen Tötung seiner ersten Ehefrau in den Niederlanden zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden.