Die geplante Mindeststudienleistung für Studienanfänger wird im neuen Uni-Gesetz deutlich abgeschwächt und kommt erst ab dem Wintersemester 22/23. Die grüne Wissenschaftssprecherin Eva Blimlinger und Bildungsminister Heinz Faßmann gaben bekannt, dass Studenten in den ersten beiden Uni-Jahren nur mehr 16 ECTS-Punkte brauchen.
Zuvor waren 24 Punkte vorgeschrieben. Für ein Medizindoktorat werden 360 ECTS-Punkte benötigt.