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Fekter unterschrieb in Vaduz Steuerabkommen

Heute Redaktion
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Finanzministerin Maria Fekter hat am Dienstagnachmittag in Vaduz ein Steuerabkommen mit Liechtenstein unterschrieben, wonach unter anderem bisher illegal im Fürstentum geparktes Vermögen durch eine Abgeltungssteuer wieder legal werden soll.

Ab 2014 wird "steuerflüchtiges" Vermögen aus Österreich auch in Liechtenstein von der Steuer erfasst - neben künftigen Kapitalerträgen ebenso Gelder, die bereits dort geparkt sind: Diese "Sünden" aus der Vergangenheit sollen durch die Zahlung einer Abgeltungssteuer getilgt werden. Das sieht das Steuerabkommen der Republik Österreich mit dem Fürstentum Liechtenstein vor, das Finanzministerin Maria Fekter (V) am Dienstagnachmittag in Vaduz mit ihrem Amtskollegen und dem liechtensteinischen Regierungschef Klaus Tschütscher unterzeichnet hat.



+++ Wer in der Schweiz Geld bunkert, muss nun zahlen +++


Einmalzahlungen machen Steuersünden vergessen

Neben der künftigen Besteuerung von Kapitalerträgen aus Vermögen von Österreichern in Liechtenstein wird durch "Einmalzahlungen" auch ein Schlussstrich unter bisher illegale Vermögen gezogen: Dabei beträgt der Mindeststeuersatz 15 Prozent, der Höchststeuersatz grundsätzlich 30 Prozent - in Ausnahmefällen (bei besonders hohen Vermögen) können es aber auch 38 Prozent sein. Auch das Abkommen Österreichs mit der Schweiz sieht 15 bis 38 Prozent vor. Die Einmalzahlungen aus Liechtenstein sollen großteils im Laufe der 2. Jahreshälfte 2014 nach Österreich fließen.

Inhaltlich geht die Regelung mit Liechtenstein über den Pakt mit den Eidgenossen hinaus: Nicht nur Kapitalvermögen von Österreichern bei Banken werden mit ihren Konten oder Depots erfasst, sondern auch Kapitalvermögen, das von Treuhändern für Österreichischer in liechtensteinischen Stiftungen weltweit verwaltet wird. Konkret geht es dabei um die Nutzungsberechtigten an transparenten Vermögensstrukturen im Fürstentum sowie um die Stifter und Zuwendungsbegünstigten intransparenter Strukturen. Das Inkrafttreten ist für 1. Jänner 2014 geplant.

Parallelen zum Schweiz-Abkommen

Laut dem Liechtenstein-Abkommen werden künftig - ähnlich der Regelung mit den Eidgenossen - die Kapitalerträge der Vermögenswerte von Österreichern im Fürstentum besteuert. "Transparente" Vermögen unterliegen einer der heimischen Kapitalertragsteuer (KESt) nachempfundenen Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Für "intransparent" angelegte Gelder gilt für Eingänge im Falle einer Offenlegung ein Stiftungseingangs-Sondersteuersatz von 5 oder 7,5 Prozent, andernfalls sind es 7,5 oder 10 Prozent - je anonymer umso teurer, wie Fekter am Dienstag erklärte; Zuwendungen aus solchen "intransparenten" Vermögen an Personen unterliegen den 25 Prozent.

Einheben und an Österreich weiterleiten müssen die Steuern die liechtensteinischen Banken und Treuhänder, die als Zahlstelle fungieren. Ab etwa Mitte 2014 könnten aufgrund des Abkommens einmalig "einige hundert Millionen Euro" in Österreichs Kassa gespült werden, die weiteren Einnahmen seien noch nicht konkret einschätzbar, vermutete Fekter vorige Woche vor Journalisten zu der neuen Vereinbarung. Am Dienstag, bezeichnete sie das Vaduz-Abkommen als "großen Wurf" für die heimischen Steuerzahler, weil damit "Steuergerechtigkeit hergestellt" werde.

Angesichts der bei der Vaduz-Regelung günstigen Stiftungs-Eingangssteuersätze von fünf, 7,5 (bei intransparenten Stiftungen) und zehn Prozent (bei Vermögensverwaltung nach Liechtensteiner Recht) würden es sich "viele überlegen, in Liechtenstein eine Stiftung zu gründen, wenn es in Österreich viel günstiger ist", erklärte Fekter am Dienstag vor der Ministerratssitzung in Wien.

Zwischen 3.000 und 6.000 Austro-Stiftungen in Vaduz

Von den rund 32.000 Stiftungen in Liechtenstein könnten laut Schätzungen aus dem Finanzministerium 3.000 einen österreichischen Hintergrund haben, andere Vermutungen reichen sogar bis zu 6.000.

APA/red