Österreich

Fenstersturz: "Ich habe Claudia nicht getötet"

Eine tote Frau in Wien-Liesing, ihr Freund unter Mordverdacht. Vor der Kripo schweigt er. "Heute" weiß, was er zu den Vorwürfen sagt.

Heute Redaktion
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Ist Alexander R. ein Mörder oder steht er unter mörderisch falschem Verdacht? Dem arbeitslosen Kellner wird vorgeworfen, seine Freundin vom Balkon seiner Wohnung in Wien-Liesing gestoßen zu haben.

Mit weißem Schutzanzug in den Häf'n

Er weint und leugnet alles! Gestern, kurz nach acht Uhr früh, wurde Alexander R. (37) in die Justizanstalt Wien-Josefstadt eingeliefert. Im weißen Schutzanzug der Tatort-Ermittler, weil ihm nicht einmal mehr Zeit blieb, um frisches Gewand einzupacken. Die Kripo hatte ihn am Sonntag unter Mordverdacht festgenommen. Der Vorwurf der Ermittler wiegt schwer: Nach einem feuchtfröhlichen Abend soll der arbeitslose Kellner – er arbeitete früher im Wiener Hotel Intercontinental und in der Kitzbüheler Tenne – Claudia St. (28) aus dem Fenster gestoßen haben. Die ehemalige Kassierin eines Drogeriemarktes schlug mit dem Schädel am Betonboden auf. Unterhalb des Leichnams stellte die Polizei Metallstreben (des Fensters?) sicher und geht daher nicht von einem tragischen Unfall aus.

„Bin selbst durch den Klescher aufgewacht"

Doch obwohl es in der Beziehung – die beiden waren seit Frühjahr 2015 ein Paar – häufig kriselte, will Alexander R. nichts mit dem Tod der Frau zu tun haben. Seiner Anwältin Astrid Wagner sagte er gestern unter Tränen: „Ich habe Claudia nicht getötet, ich lag bereits im Bett, als sie aus dem Fenster stürzte, und bin selbst durch den Klescher aufgewacht."

Wein, Prosecco: Verdächtiger hatte 1,6 Promille

In den Stunden davor haben die beiden Pizza gegessen, Wein und Prosecco getrunken. Gegen ein Uhr früh dann die Tragödie.

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Als die Polizei ihn vernehmen wollte, hatte der Verdächtige 1,6 Promille und verweigerte die Aussage. „Er ist total durch den Wind – die ganze Sache fordert ihn psychisch sehr", sagt Verteidigerin Wagner nach dem Häf'n-Besuch. Sie glaubt an die Unschuld ihres Mandanten, informierte gestern dessen 80-jährige Mutter. „Ich will ihn so schnell wie möglich freibekommen. Es kann auch eine Verzweiflungstat gewesen sein." Für Alexander K. gilt die Unschuldsvermutung.

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