Niederösterreich

Fernwärme-Preisriegel: Was sollen St. Pöltner nun tun?

Mit einem Deal mit der EVN will St. Pölten eine Kostenexplosion für die Bürger verhindern. Doch wie ist das möglich und was heißt das für Kunden?

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Das Rathaus in Sankt Pölten - hier findet Sitzung für Fernwärmepreis Ende Juni statt.
Das Rathaus in Sankt Pölten - hier findet Sitzung für Fernwärmepreis Ende Juni statt.
Bild: Josef Vorlaufer

Die Kostenexplosion für die Fernwärme in St. Pölten sorgte bereits Anfang des Jahres für Wirbel - mehr dazu hier. Und bereits im März gab es die ersten "Opfer" zu beklagen: Ein St. Pöltner Unternehmer hatte 2021 noch 92 Euro im Monat gezahlt, mit März kam die neue Fernwärme-Vorschreibung: 265 € im Monat. Auch seine Schwiegermutter wurde von 68 Euro monatlich auf stolze 186 Euro angehoben.

Undurchsichtige Thematik

Wie undurchsichtig und komplex die Heizthematik in St. Pölten mitunter sein kann, zeigt auch ein anderes Beispiel: In einem Mehrparteienhaus, welches von einem Heizkostenabrechnungs-Dienstleister "betreut" wird (Brunata, ehemals Minol, Anm.) und Fernwärme über eine einzige Heizzentrale bezieht, stiegen die Kosten für die Fernwärme bis dato moderat an. Ein Angestellter bezahlte 2021 noch 84 Euro im Monat, mit Juni 2022 die neue Vorschreibung für die Heizung: 113 Euro im Monat. Die Kosten für die gemeinsame Anlage tragen nämlich anteilig alle Eigentümer bzw. Mieter des Hauses.

Kritiker, wie auch die Arbeiterkammer, sehen das eigentlich recht relevante Gesetz als völlig undurchsichtig und nachteilig für Verbraucher. So werden sogar Risikoausfallsspesen (!) verrechnet, es gibt auch keinen effektiven Schutz vor unangemessen hohen Kosten. Die Krux an der Sache: Die Heizkostenabrechnungs-Dienstleister haben eine Oligopolstellung und nutzen diese beinhart aus - der Verbraucher ist kurz gesagt der Dumme. Leider hat die Novelle des Gesetzes keine Verbesserungen gebracht. 

Erhöhung mit 15 Prozent limitiert

Zurück zur St. Pöltner Fernwärme: Die Preisgestaltung der St. Pöltner Fernwärme ist an eine Preisgleitklausel gebunden, die vom Gemeinderat im Oktober 2018 beschlossen wurde. Damit wird der Arbeitspreis, der an die Kunden weitergegeben wird, zweimal jährlich an die jeweiligen aktuellen Primärenergiekosten angepasst. Dies hätte nun eine massive Preiserhöhung für Kunden ab 1. August zur Folge.

Die EVN kam aber der Stadt St. Pölten bezüglich des Kraftwerkes Dürnrohr (Müllverbrennung) sehr entgegen. Auf Basis einer durch die Fernwärme St. Pölten GmbH durchgeführten Kalkulation werde die Erhöhung mit 15 Prozent limitiert, um einerseits die Kunden so gering wie möglich zu belasten und andererseits die Liquidität des Unternehmens im operativen Betrieb nicht zu gefährden. Der Beschluss dazu soll am 27. Juni im St. Pöltner Gemeinderat erfolgen.

Was jetzt zu tun ist ...

Was heißt das jetzt aber für Kunden, die bereits eine sehr teure Vorschreibung bekommen haben - was soll zum Beispiel der Unternehmer samt Schwiegermutter tun? "Heute" fragte beim Magistrat nach: "Es gibt bei uns verschiedene Anbindungen an die Fernwärmeleitung und das ergibt auch verschiedene Verrechnungsarten, wie zum Beispiel Einzelverzählerung, Objektverzählerung oder auch direkt angeschlossene Wohnungen. Die betroffenen Bürger mögen sich direkt an die Fernwärme St. Pölten wenden!"

Bürgermeister Matthias Stadler
Bürgermeister Matthias Stadler
HANS PUNZ / APA / picturedesk.com