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Autobahn-Rowdy mit Photoshop überführt

Heute Redaktion
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Eine Auswertung des Forensischen Instituts Zürich am Computer ergab, dass der Beschuldigte auf der A3 mit 166 km/h gefahren sein soll.
Eine Auswertung des Forensischen Instituts Zürich am Computer ergab, dass der Beschuldigte auf der A3 mit 166 km/h gefahren sein soll.
Bild: 20 Minuten

Mit dem Ferrari und 166 km/h über die Autobahn. Dem Schweizer Raser wurde nun eine drakonische Geldstrafe aufgebrummt. Die für das Urteil nötigen Beweise lieferte Photoshop.

Von wegen mit Photoshop werden nur Bilder manipuliert, um uns etwas vorzugaukeln. In diesem Fall konnten Experten damit sogar einen Raser überführen:

Mit einem Ferrari ist der Verwaltungsratspräsident eines Finanzdienstleisters im Februar 2017 um etwa 23.30 Uhr auf der Schweizer A3 nach Hause geflitzt. Die Polizei hat ihn dabei erwischt und gefilmt. Laut Anklageschrift hat er während eines Überholmanövers rund zehn Sekunden die Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um durchschnittlich 46 km/h überschritten. Es kam dann zu einem Verfahren wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln.

Das Obergericht Zürich hat den Beschuldigten im Jänner 2019 schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von etwa 66.000 Euro sowie einer Buße von 2.600 Euro verurteilt, wie das Schweizer Nachrichtenportal "20 Minuten" berichtet. Die Geldstrafe fällt deshalb so hoch aus, weil die 25 Tagessätze beim Maximalbetrag von 2.600 Euro festgesetzt wurden. Die Höhe richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen des Beschuldigten: Laut dem Urteil verdient der beschuldigte Verwaltungsratspräsident monatlich netto über 42.000 Euro.

Nachfahrmessung oder Videoauswertung?

Strittig war vor Obergericht insbesondere das Verfahren zur Berechnung der Geschwindigkeit. Die Richter hielten wie schon das Zürcher Bezirksgericht fest, dass die sogenannte Nachfahrmessung nicht vorschriftsgemäß durchgeführt wurde. Der Abstand des Polizeifahrzeugs zum Ferrari war am Ende der Messung geringer als zu Beginn. Stattdessen stützt sich das Gericht auf ein Gutachten des Forensischen Instituts Zürich.

Dieses wertete das Video der Nachfahrt mithilfe des Bildbearbeitungsprogramms Photoshop am Computer aus und bestimmte anhand der Pixel die Geschwindigkeit des verfolgten Fahrzeugs in der Höhe von durchschnittlich 166 km/h – inklusive der Berücksichtigung eines Toleranzabzugs von einem Prozent.

Gutachten überzeugt Richter

Die Verteidigung stellte sich auf den Standpunkt, dass trotz des Auffahrfehlers der Polizeipatrouille die Nachfahrmessung herangezogen werden solle. Bei dieser wurde mit einem Sicherheitsabzug von zehn Prozent eine Geschwindigkeit von 144 km/h gemessen. Zudem sei eine Reduktion für den Auffahrfehler zu gewähren.

Dieser Argumentation folgte das Obergericht nicht. Es würdigte das Gutachten als schlüssig und überzeugend. Ohne triftige Gründe sei es dem Gericht nicht möglich, sich über das Fachwissen von Experten hinwegzusetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

So funktioniert die Messung mit den Pixeln:

Laut Ralph Hirt, Sprecher der Kantonspolizei Zürich, funktioniert die angewendete Pixelmessung wie folgt: Fährt das verfolgte Auto schneller, wird der Abstand zum Polizeifahrzeug größer. Dieser Abstand lässt sich am Computer etwa anhand der Anzahl der Pixel zwischen den beiden Hecklichtern des verfolgten Autos ermitteln. Da die Geschwindigkeit des Polizeifahrzeugs durch ein geeichtes Messgerät bekannt ist, bedeutet ein zunehmender Abstand, dass das verfolgte Auto mindestens so schnell wie die Polizei unterwegs ist. Von der eruierten Durchschnittsgeschwindigkeit wird die Gerätetoleranz von einem Prozent subtrahiert.

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