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Feuermord in Nickelsdorf - lebenslang!

Heute Redaktion
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Bild: privat

Im Prozess um den gewaltsamen Tod der 72-jährigen Wienerin Lydia D. im Juli 2010 in Nickelsdorf (Bezirk Neusiedl am See) hat der Geschworenensenat am Dienstagabend ein Urteil gefällt: Der gebürtige Argentinier Agustin S. wurde mit 8:0 Stimmen wegen Mordes schuldig gesprochen. Der Angeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Anwalt des 60-Jährigen kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel.

"Besondere Brutalität"
Der Angeklagte wurde auch wegen Störung der Totenruhe einstimmig schuldig gesprochen. Als erschwerend wertete der Vorsitzende des Geschworenensenats, Vizepräsident Alfred Ellinger, in der Urteilsbegründung das Zusammentreffen von strafbaren Handlungen und "die besondere Brutalität" der Tat. Mildernd gewertet wurden die bisherige Unbescholtenheit und das teilweise Tatsachengeständnis.

Die Geschworenen benötigten für ihre Beratung keine halbe Stunde. Zuvor hatte Staatsanwalt Gregor Adamovic in seinem Schlussplädoyer Lebenslang für den Angeklagten gefordert. "Er ist wegen Mord zu verurteilen und es kann hier nur die Höchststrafe geben", erklärte Adamovic.
Verteidiger spricht von "Verzweiflungsrausch"

Sein Mandant habe die Tat "in einem Verzweiflungsrausch" begangen, plädierte Verteidiger Farid Rifaat auf Totschlag. Unter anderem aufgrund der Schilderungen von Gerichtsmediziner Wolfgang Denk ging Adamovic davon aus, dass Agustin S. die 72-jährige Pensionistin am 20. Juli 2010 am späteren Fundort in einer "Bucht" - zwischen einem Windschutzgürtel und einem Maisfeld nahe der B10 - getötet habe. "Ich glaube, er hat dort am Tatort Sex gehabt", so der Staatsanwalt. Mit seinen "Lügen" habe der Angeklagte nur den sexuellen Hintergrund der Tat herunterspielen wollen.

In dem Fall habe man es "mit einer ganz außergewöhnlichen Situation zu tun", argumentierte der Verteidiger: Zwischen dem Angeklagten, seiner damaligen Ehefrau und Lydia D. habe ein Dreiecksverhältnis bestanden, in dem "die Sexualität gar nicht im Vordergrund stand, sondern das Persönliche." Die Spontaneität der Tat stehe fest. Unmittelbar vor den Tritten und Schlägen, die dem Tod von Lydia D. vorausgegangen seien, habe es heftigen Streit gegeben.

Gutachter: Fundort sei Tatort

Laut Gerichtsmediziner Denk wurden dem Opfer "zumindest zehn Schläge" versetzt. Die Version des Beschuldigten, dass die Frau im Pkw des Angeklagten mit der Lenkradsperrstange erschlagen wurde, "ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen".

Im Auto habe es laut dem Sachverständigen keinen Raum gegeben, um derart zu einem Schlag ausholen zu können. Außerdem wurden im Fahrzeug keine Blutspuren gesichert und es hätten zwei Schläge sein müssen. Laut Gutachten könne es sich bei dem Fundort "durchaus um den Tatort handeln", so Denk. Als Agustin S. die 72-Jährige mit Benzin übergossen und angezündet habe, sei sie "zweifelsfrei" tot gewesen, erläuterte der Gerichtsmediziner.
APA/Red.