Mitte Mai dieses Jahres stürzte ein Maler während seiner Arbeit von der Leiter und verletzte sich dabei. Zuerst versuchte er noch, trotz dieser Verletzungen seiner Arbeit nachzugehen. Aber nach einer Woche Arbeit unter Schmerzen ging es nicht mehr und der Arbeitnehmer meldete sich arbeitsunfähig.
Der Krankenstand dauerte letztendlich mehrere Wochen lang – zu lange für den Chef, der seinen Mitarbeiter aufforderte, sich wieder gesund schreiben zu lassen und zur Arbeit zu kommen. Weil er dieser Aufforderung nicht Folge leistete, verweigerte ihm der Dienstgeber zunächst die Entgeltfortzahlung, um ihn dann auch noch zu kündigen.
"Letzteres ist - entgegen nach wie vor weit verbreiteter Meinung - rechtlich möglich, doch behält man in diesem Fall seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung auch über das arbeitsrechtliche Ende des Dienstverhältnisses hinaus. Dies gilt im Übrigen auch für einvernehmliche Auflösungen im oder in Hinblick auf einen Krankenstand", klärt AK-Jurist Martin Sugetich auf.
So war zwar die Kündigung rechtens, das Vorenthalten des Entgelts war dies aber nicht. Der Arbeitgeber blieb dem Burgenländer nämlich Geld schuldig.
"Das letzte Entgelt kam im April zur Auszahlung. Damit standen dem Maler neben seinem laufenden Lohn und der Entgeltfortzahlung auch noch anteilige Sonderzahlungen und die Urlaubsersatzleistung zu. Die Ansprüche beliefen sich auf mehr als 4.000 Euro brutto", erläutert Sugetich.
Hier schaltete sich der Arbeitsrechtsexperte der Arbeiterkammer ein und verhalf dem Maler zu seinem Geld. Über 3.000 Euro landeten auf dem Konto des Burgenländers.