Wirtschaft

Finanzamt "akzeptierte intransparente Stiftung"

Heute Redaktion
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Der Zivilprozess von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen seinen Ex-Steuerberater Peter Haunold bzw. dessen Kanzlei Deloitte hat am Montag begonnen. Der erste Verhandlungstermin war vor drei Monaten kurzfristig wegen einer Erkrankung von Grasser abgesagt worden. In dem Zivilrechtsverfahren will Grasser beweisen, dass er von Haunold steuerlich falsch beraten wurde.

Der abgesagt worden. In dem Zivilrechtsverfahren will Grasser beweisen, dass er von Haunold steuerlich falsch beraten wurde.

Dem mittlerweile leicht melierten Grasser drohen millionenschwere Steuerrückzahlungen und Steuerstrafen. Er will daher Schadenersatz von Haunold, weil ihn dieser steuerlich falsch beraten habe. Das bestreiten Haunold und Deloitte, vielmehr habe sich der Klient nicht an die Empfehlungen gehalten. Der Streitwert wurde von Richter Manuel Friedrichkeit auf insgesamt 2,4 Mio. Euro festgelegt.

Meinl-Geld nach Liechtenstein

Der ehemalige Finanzminister gab vor Gericht an, dass die Einkünfte aus seinem Engagement bei Meinl Power (ab 2007) über Gesellschaften in seine liechtensteinischen Stiftungen geflossen sind. Geleitet habe alles Peter Haunold.
Keine Schenkungssteuermeldung

Die Liechteinsteiner Stiftung Waterland habe seine Frau Fiona gegründet, auf Anraten von Haunold, damit er sich eine Schenkungssteuermeldung beim österreichischen Finanzamt ersparen könne. Seine Frau sei Schweizer Staatsbürgerin. Eine Schenkungssteuermeldung wäre dem Zweck der Stiftungskonstruktion, nämlich "Diskretion", zuwidergelaufen. Das betreffende Dokument sei leider nicht mehr auffindbar.

MAN Angelus hielt MPM-Anteile

Richter Friedrichkeit fragte Grasser nach dem Sinn der Gesellschaft MAN Angelus auf Zypern. Grasser erklärte, dass die MAN Angelus die Drittelbeteiligung an der Meinl Power Management (MPM) gehalten habe, er selber habe diese Beteiligung nur "treuhändisch" für die MAN Angelus gehalten - ebenfalls auf Vorschlag von Haunold. Die Dividenden habe er auf Anraten von Haunold auf einem Konto bei der Liechtensteiner Centrum Bank treuhändisch vereinnahmt und dann weitergeschickt. Dass er die Meinl Bank darüber nicht informiert habe, sei auch aus Gründen der Nicht-Öffentlichkeit geschehen, so Grasser.

Die Vertriebsprovisionen von der Meinl Bank habe er erhalten für die Vorbereitung des Börsegangs, die internationalen Roadshows und für seine internationalen Energiekontakte. Haunold habe dazu geraten, auch die Vertriebsprovisionen in die Stiftungsstruktur einfließen zu lassen.

Finanzamt akzeptierte Stiftung

Im Jahr 2009 habe er Haunold beauftragt, die Stiftungsstruktur dem Finanzamt offenzulegen. Mit der im selben Jahr erfolgten Verhaftung des Bankers Julius Meinl habe das nichts zu tun gehabt. Schließlich habe ihm Haunold mitgeteilt, "die Stiftung hält." Die "intransparente Stiftung" sei vom Finanzamt akzeptiert worden. Grasser legte auch ein Gutachten von Christian Ludwig vor, dass die Korrektheit der Stiftungsstruktur beweisen soll.

Grasser will Schuld abwälzen

Haunold erklärte am Rande der Verhandlung, er habe keinen Beratungsfehler gemacht, Grasser wolle nur die Schuld auf ihn abwälzen. Grasser sagte dagegen, er habe nie auch nur einen Lohnsteuerausgleich selber gemacht. Obwohl er Finanzminister war, habe er kein Fachwissen bei Steuererklärungen, sondern eben seinem Steuerberater vertraut.

Alles wurde versteuert

Er habe mit Haunold ein fünfjähriges Beratungsverhältnis von 2007 bis 2011 gehabt. Der Steuerexperte habe 2011 sein Mandat niedergelegt. Bis dahin habe Haunold steuerlich "alles von A bis Z" gemacht, bis auf den Kirchenbeitrag. Er sei kein Experte für Stiftungsrecht gewesen. Das Finanzstrafverfahren nannte Grasser "willkürlich". Ihm werde unterstellt, "dass ich neun Millionen Euro an Einkünften hinterzogen hätte". Er habe aber einen guten Teil davon über die Value Creation einerseits oder über Entnahmen seinerseits versteuert.

Er sei immer steuerlich korrekt vorgegangen. Auf die Frage, wieso er dann eine Selbstanzeige bei den Steuerbehörden eingebracht habe, erklärte Grasser, er sei damals auf einen Sachverhalt mit ausländischen Aktien draufgekommen.

Die persönlichen Einkommenssteuererklärungen von Grasser wurden durch Ernst&Young durchgeführt und nicht von Haunold.

Warum keine österreichische Stiftung?

Eine österreichische Stiftung wäre laut Haunold steuerlich zwar günstiger gewesen als eine Lösung in Liechtenstein, aber der Wunsch nach Diskretion sei mit einer österreichischen Variante nicht möglich gewesen, beteuerte Grasser.

Grunderwerbssteuer gespart

Zum Erwerb des Seegrundstücks in Maria Wörth (Kärnten) erläuterte er, die Liechtenstein-Stiftung habe in das Seegrundstück investiert. Haunold habe zwei zypriotische Gesellschaften (Gemain, Levesque) vorgeschlagen. Er selber sei zwar Gesellschafter der SMW-Gesellschaft, die die Liegenschaft erwarb, aber nur "Gründungshelfer" gewesen. Er habe keine Handwerker für die Sanierung beauftragt, aber die Wünsche der Mieter - seine Eltern und seine Frau - weitergeleitet. Mit dieser Konstruktion wollte er die Grunderwerbssteuer sparen.

Weitere Prozesstage sind für Dienstag und Donnerstag angesetzt.
Der Prozess ist auch strafrechtlich interessant. Denn im Finanzstrafverfahren gegen Grasser wurde Haunold nicht von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, im Zivilrechtsverfahren darf er sich hingegen vollumfänglich verteidigen. Als Zeugen geladen sind unter anderem die Ehefrau von Grasser und der Banker Julius Meinl.