Freitagnachmittag vor zwei Wochen, Schauplatz Langenzersdorf (Bezirk Korneuburg): Statt nach der Arbeit gemütlich im schattigen Garten zu sitzen, zieht es Peter S. (Name geändert, Anmerkung) zur Post. Grund? Ein dreifach unangenehmer. Erstens die Abholung eines eingeschriebenen "blauen" Briefs. Zweitens kam der vom Finanzamt. Drittens drohte der Absender im Schreiben mit einer Zwangsstrafe.
150 Euro wären zu bezahlen, wenn S. nicht fristgerecht eine Umsatzsteuererklärung abgeben würde. Für 2019. S. war verwundert.
Der rüstige 60-Jährige, im Brotberuf Statistiker und somit ein genauer Mensch, war sich sicher, dass er sie damals abgegeben hatte. Denn es ging nicht mal um seine Umsatzsteuererklärung. Sondern um die für seinen Vater. Der war Ende 2019 schwer erkrankt und Anfang 2020 gestorben. Als Erbe war er verantwortlich, diese stellvertretend zu erstellen. S. hatte damals viel bürokratischen Aufwand. Zurück im Garten setzte er sich erst einmal hin.
Ein Anruf bei der Serviceline des Finanzamts brachte schnell Aufklärung: "Ein paar tausend solcher Briefe wurden versandt", sagte ein Mitarbeiter am Telefon. Es handle sich um einen blöden Irrtum "wegen eines "IT-Fehlers". Ein Programm hätte daher vollautomatisch Briefe mit der Androhung einer Zwangsstrafe erstellt. Die wurden dann verschickt. In ganz Österreich, immer in Verbindung mit einer offenen Umsatzsteuererklärung im erwähnten Zeitraum.
Damit gab sich S. zufrieden. Der erwähnte auch positiv, dass der Mitarbeiter sein Beileid aussprach - wegen des Todes des Vaters. Immerhin: Höflichkeit kann das Finanzamt. Auch das Finanzministerium "bedauert diesen Fehler und entschuldigt sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten."