Politik

Finanzminister Blümel kündigt Lockdown-Hilfen an

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) lässt die Ausweitung der Corona-Wirtschaftshilfen prüfen – für "besonders betroffene Betriebe".

Rene Findenig
Teilen
Aufgrund der regionalen Lockdowns lässt Finanzminister Gernot Blümel die Ausweitung der Wirtschaftshilfen prüfen.
Aufgrund der regionalen Lockdowns lässt Finanzminister Gernot Blümel die Ausweitung der Wirtschaftshilfen prüfen.
picturedesk.com/Montage: Heute

"Unsere Wirtschaftshilfen haben wertvolle Arbeitsplätze gesichert und Unternehmen durch die Krise gebracht. Bis Jahresende laufen etwa noch der Verlustersatz, Garantien oder auch die Kurzarbeit. Durch die aktuell notwendigen Verschärfungen wird es darüber hinaus weitere Hilfen für besonders betroffene Betriebe brauchen", sagt Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Sein Ministerium prüfe gerade "eine sinnvolle und schnell implementierbare Unterstützung".

Blümel verweist gleichzeitig darauf, dass die Situation "jedoch mit dem Vorjahr nicht zu vergleichen" sei, da auch noch nicht absehbar sei, "wie hoch die tatsächlichen Auswirkungen für die Wirtschaft durch die aktuellen Einschränkungen für Ungeimpfte sind", so der Finanzminister. Dazu gibt es bereits Schätzungen. Laut ORF rechnet das Momentum-Institut mit Kosten von 41 Millionen Euro – pro Tag. Ein Komplett-Lockdown für alle würde auf täglich 117 Millionen Euro kommen.

Scharfe Finanzkontrollen laufen

Gleichzeitig laufen scharfe Finanzkontrollen weiter, gibt Blümel bekannt. Bei fünf Schwerpunkteinsätzen der Finanzpolizei in Kärnten und der Steiermark im Oktober wurde ein ganzes Potpourri an Verstößen aufgedeckt. Das bleibt für die betroffenen Betriebe nicht ohne Folgen. "Steuer- und Sozialversicherungsbetrug darf sich nicht auszahlen, daher führt die Finanzpolizei regelmäßig Schwerpunktkontrollen durch. Damit stärken wir die redlichen Unternehmen", so Blümel.

Bei Verkehrskontrollen sowie Kontrollen direkt in den Betrieben wurden insgesamt 88 arbeitsmarktrechtliche Verstöße festgestellt, die Strafanzeigen zur Folge haben. Unter anderem lagen Übertretungen nach dem ASVG, dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, dem Arbeitslosenversicherungsgesetz sowie dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz vor. Gleich 53-mal wurden außerdem Aufzeichnungsverpflichtungen nicht korrekt eingehalten. In acht Fällen verrichteten die kontrollierten Unternehmen ihr Werk ohne Gewerbeschein, ein Unternehmer fiel zudem als "steuerliches U-Boot" auf. Er generierte seit 2008 knapp 200.000 Euro Umsatz, gab aber nie eine Steuererklärung ab.