Wegen des Vergehens der Fälschung von besonders geschützten Urkunden und wegen des Vergehens des schweren Betrugs musste sich nun ein 52-Jähriger am Landesgericht in Krems verantworten.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, eine Bewohnerparkkarte der Stadt Krems gefälscht zu haben. Ein Kontrollorgan der Parkraumüberwachung erkannte jedoch die gefälschte Karte, der Schwindel flog auf.
Bei Prozess am Gericht in Krems jammerte der Angeklagte, dass er wegen Corona seinen Job verloren habe und in Finanznot geraten sei. Als sein Sohn ihm um finanzielle Hilfe gebeten hatte, wollte er sich nicht eingestehen, dass er selbst kein Geld hatte. Deshalb kam ihm die Idee, das Gültigkeitsdatum der Bewohnerparkkarte zu verändern.
„Ich weiß, das war falsch. Aber es war aus der Not heraus“, beteuerte er, dann versicherte der Angeklagte: „Nun habe ich wieder eine Arbeit und habe mir ganz normal eine Karte gekauft.“
Das Urteil: Ein Jahr bedingte Haft (nicht rechtskräftig).