Oberösterreich

Firma kündigte Bauarbeiter (61) kurz vor Pension

Eine Firma kündigte einem Arbeiter (61), obwohl er nur noch wenige Versicherungsmonate gebraucht hätte, um in Pension gehen zu können. Die AK klagte.

Armin Bach
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Eine Firma kündigte dem 61-jährigen Bauarbeiter.
Eine Firma kündigte dem 61-jährigen Bauarbeiter.
Denise Auer/Symbolbild

"Das ist absolut unsozial und keinesfalls akzeptabel. So geht man mit Arbeitnehmern nicht um", kritisiert der oö. Arbeiterkammer-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Eine Baufirma hatte einem Arbeiter (61) aus dem Bez. Steyr-Land gekündigt – kurz vor der Pension. "Ihm fehlten ihm nur noch wenige Versicherungsmonate, um mit 62 in die sogenannte Korridorpension gehen zu können", so die Arbeiterkammer (AK).

13 Jahre war er in der Firma, gekündigt wurde ihm ohne Vorwarnung. "Offenbar wollte der Arbeitgeber den Mann wegen häufiger Krankenstände nach einem schweren Arbeitsunfall vor einigen Jahren ,loswerden'", so die AK.

Das AK-Team schaute sich die Kündigung genauer an – und stellte fest, dass sie nicht nur absolut unsozial, sondern auch fristwidrig erfolgt war. Die Kündigungsfrist war nicht eingehalten worden. Die Arbeiterkammer brachte beim Arbeitsgericht Steyr Klage gegen die Firma ein: Diese lautete auf Weiterbeschäftigung des Betroffenen und Aufhebung der Kündigung wegen Sozialwidrigkeit.

Arbeiterkammer klagte – mit Erfolg

Das Gericht schloss sich der AK-Meinung an – es kam zu einem gerichtlichen Vergleich. Die Firma erklärte sich bereit, den Arbeiter so lange wiedereinzustellen, bis er seine fehlenden Versicherungsmonate für die Pension beisammen hat. Auch eine völlig unberechtigte Geldforderung wegen der angeblichen privaten Nutzung des Firmen-PKW wurde vom Arbeitgeber zurückgenommen.

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