Österreich

Firma muss Pensionist 6.000 Euro nachzahlen

Heute Redaktion
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Der Pensionist bekam dank der AK von seiner Ex-Firma 6.000 Euro nachbezahlt.
Der Pensionist bekam dank der AK von seiner Ex-Firma 6.000 Euro nachbezahlt.
Bild: iStock

Das hat sich wirklich ausgezahlt! Ein nunmehriger Pensionist ließ von der Arbeiterkammer seine Endabrechnung prüfen, bekam nun 6.000 Euro nachbezahlt.

17 Jahre lang arbeitete der nunmehrige Pensionist als Werksleiter in einem Industriebetrieb im Bezirk Gmunden. Um auf Nummer sicher zu gehen, ließ er seine Abfertigung nach Pensionsantritt von Experten beim Arbeiterkammer-Rechtsschutz prüfen.

Es zahlte sich aus. Und wie! Denn wie sich herausstellte, hatte der Arbeitgeber bei der Berechnung des Kranken-, Feiertags- und Urlaubsentgelts die bezahlten Prämien, Überstundenentgelte und Zulagen nicht zur Gänze berücksichtigt.

Die Folge waren Differenzen bei der Berechnung der "Abfertigung Alt". Insgesamt ergaben sich offene Ansprüche von mehr als 6.000 Euro. Die Arbeiterkammer informierte den Betrieb über die Mängel und machte die Ansprüche des pensionierten Werkmeisters geltend.

Außergerichtlich geeinigt



Die beiden Parteien konnten sich außergerichtlich einigen. Das Unternehmen zahlte die Differenzen.

AK-Präsident Johann Kalliauer rät nachdrücklich zur Kontrolle von Endabrechnungen. Er sagt: "Der Fall ist ein typisches Beispiel, auch wenn oft keine Absicht dahintersteckt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten daher Endabrechnungen immer überprüfen lassen – am besten von unseren AK-Rechtsschutzexperten."

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