Ein Mann hatte lange Zeit bei einem Wachdienst in einer psychiatrischen Einrichtung im südlichen NÖ gearbeitet. Auf Anordnung des Arbeitgebers absolvierte er eine Ausbildung zum Krankenträger und zum Brandschutzwart, ohne die die Tätigkeit nicht ausgeübt werden konnte.
Zunächst waren die Ausbildungskosten von seiner Firma bezahlt worden, wobei der Security unterschrieb, dass im Fall einer Selbstkündigung ein aliquoter Teil zurückzuzahlen sei.
"Das geht allerdings nicht ewig und dauerhaft. Bei Vereinbarungen, die ab dem 29. Dezember 2015 abgeschlossen worden sind, gilt die Rückzahlungsverpflichtung nur für maximal vier Jahre", heißt es seitens der AK Niederösterreich zu "Heute". Und das war beim Wachmann nicht der Fall. Durch die Hilfe der AK Niederösterreich wurden dem Arbeitnehmer jetzt 1.652 Euro rückerstattet, die bei der Endabrechnung nach der Jobbeendigung fehlten.
"Wir haben die Summe für den Mitarbeiter wieder eingeholt", freut sich AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser.
Seit März 2024 gelten hier ohnehin zusätzliche Regelungen: Ausbildungen die für die vereinbarte Berufsausübung erforderlich sind, dürfen nicht auf die Arbeitnehmer übertragen werden. Sie sind vom Dienstgeber zu bezahlen.