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Firmen-Chefs können Kopftuch im Job verbieten

Heute Redaktion
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Bild: DPA

Arbeitgeber können das Tragen eines Kopftuchs untersagen, wenn weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten sind und es gute Gründe gibt. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg.

Arbeitgeber können das Tragen eines Kopftuchs bei ihren Mitarbeitern untersagen, wenn weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten sind und es gute Gründe dafür gibt. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg.

Geklagt hatten zwei muslimische Frauen aus Belgien und Frankreich. Der erste Fall: Samira A. arbeitete als Rezeptionistin in einem belgischen Sicherheitsunternehmen. Im April 2006 kündigte sie an, sie werde ihr Kopftuch auch künftig während ihrer Arbeitszeit tragen, statt wie bisher nur in ihrer Freizeit. Das widersprach der Firmen-Arbeitsordnung.

Denn dort stand: "Es ist den Arbeitnehmern verboten, am Arbeitsplatz sichtbare Zeichen ihrer politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen zu tragen  und/oder jeden Ritus, der sich daraus ergibt, zum Ausdruck zu bringen". Die Folge: Samira A, wurde mit einer Abfindung entlassen, sie zog vor Gericht.

In einem zweiten Fall ging es um Asma B. Sie arbeitete seit Juli 2008 als Software-Designerin bei einem Unternehmen in Frankreich. Ein Jahr später verlor sie ihren Job: Ein Kunde hatte sich beklagt, weil sie dort mit einem Kopftuch arbeitete. Im Gespräch mit ihrem Boss bestand sie auf dem Tragen des Kopftuchs, dann wurde sie entlassen. Auch sie zog vor Gericht. Jetzt urteilte der Gerichtshof in Luxemburg: Beschwerden einzelner Kunden reichen für ein Verbot nicht aus.