Wirtschaft

Fitnessabos im Lockdown bezahlt – so gibt's Geld zurück

Weil viele Fitnessstudios während des Lockdowns weiterhin Mitgliedsbeiträge eingehoben haben, klagt nun die Arbeiterkammer in einigen Fällen.

Heute Redaktion
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Die Fitnessstudios haben am 19. Mai wieder geöffnet. John Harris hat die Zahlungen am ersten Tag des Lockdowns ausgesetzt.
Die Fitnessstudios haben am 19. Mai wieder geöffnet. John Harris hat die Zahlungen am ersten Tag des Lockdowns ausgesetzt.
HANS PUNZ / APA / picturedesk.com (Symbol)

Von 3. November bis 19. Mai hatten die Fitnessstudios in Österreich geschlossen. Mitgliedsbeiträge von Kunden wurden aber an vielen Standorten weiterhin eingehoben. Laut Informationen der Arbeiterkammer ist das widerrechtlich.

"Da das Unternehmen aufgrund höherer Gewalt seine Leistung nicht erbringen kann, müssen auch die KonsumentInnen nicht zahlen", erklärt AK KonsumentInnenschützer Martin Goger. "Auch eine vertragliche Grundlage für die Abbuchungen während der Schließung gab es in der Regel nicht."

3.500 Anfragen alleine in Wien

Täglich landeten mehrere Beschwerden bei der AK KonsumentInnenberatung. Alleine in Wien habe es zu dieser Thematik rund 3.500 Anfragen gegeben. Die AK hat in drei Fällen die unzulässig verlangten Mitgliedsbeiträge und auch die zu Unrecht abgebuchten Servicepauschalen geklagt und insgesamt rund 620 Euro zurückgeholt. Weitere Musterverfahren und Verbandsklagen laufen noch, heißt es in einer Aussendung.

Die zwei von der AK geklagten Fitnesscenter haben nach einer AK Klage sämtliche Beträge an die KonsumentInnen zurückgezahlt: In einem Fall waren das rund 301 Euro, in den beiden anderen rund 154 und 164 Euro. Das Wiener Fitnessstudio John Harris etwa wählte einen anderen Weg und buchte vom ersten Tag des Lockdowns kein Geld mehr ab.

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