Österreich

Fitness-App soll mutmaßlichen Killer überführen

Die Fitness-App am Handy des Angeklagten wurden ihm zum Verhängnis. Er will nicht am Tatort gewesen sein, aber die App gab seinen Standort preis. 

Heute Redaktion
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Angeklagte war nicht dort.
Angeklagte war nicht dort.
Picturedesk

Es war ein schauriges Bild: Passanten entdeckten im September auf einem Spielplatz in Zell am See die Leiche eines Afghanen (19). Der junge Mann war erwürgt worden. Gestern stand dafür ein Landsmann und Freund des Opfers in Salzburg vor Gericht.

"Ich war nicht dort, bin unschuldig"

Seine Rechtfertigung: Er wäre zwar mit dem Jüngeren in der Tatnacht unterwegs gewesen, sie hätten sich aber getrennt – da der später Ermordete noch Kokain kaufen wollte: „Ich war nicht dort, bin unschuldig“, so der Angeklagte. Doch die Staatsanwaltschaft hatte einen Trumpf im Ärmel: Eine Fitness-App am Handy des Verdächtigen hatte aufgezeichnet, dass der Mann zur Tatzeit im Park war. Ein Urteil folgt heute. Es gilt die Unschuldsvermutung

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