In allen Geschäftsstellen des AMS Wien wird ab kommendem Mittwoch der Nachweis über die geringe epidemiologische Gefahr kontrolliert.
"Der persönliche Kontakt ist uns wichtig, zugleich aber hat die Gesundheit unserer Kundinnen und Mitarbeiterinnen oberste Priorität", sagt AMS-Wien-Chefin Petra Draxl. "Wir wollen gemeinsam vorsorgen, um gesund zu bleiben!"
Das AMS Wien ersucht daher alle Kunden ab 19. Mai um einen der folgenden Nachweise:
➤ Antigentest durch geschultes Personal (max. 48 Stunden alt)
➤ PCR-Test (max. 72 Stunden alt)
➤ Impfnachweis (Stichtag: erste Impfung + 21 Tage gilt für 3 Monate, zweite Impfung für 6 Monate)
➤ Nachweis der durchgemachten Erkrankung durch Absonderungsbescheid (max. 6 Monate alt)
➤ Antikörpernachweis (max. 3 Monate alt)
Kunden ohne einen solchen Nachweis werden trotzdem eingelassen, aber aufgefordert, beim nächsten AMS-Besuch eine dieser Bestätigungen beizubringen.