Wirtschaft

Fix! Auch diese Personen erhalten jetzt Corona-Bonus

Nun ist es beschlossene Sache! Der Corona-Bonus für Gesundheits-, Pflege- und Reinigungspersonal in Spitälern hat den Bundesrat passiert.

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"Corona-Bonus"
"Corona-Bonus"
iStock/ Symbolbild

Der Bundesrat hat am Donnerstag grünes Licht für den Corona-Bonus für Gesundheitspersonal, Betreuungs- und Pflegekräfte sowie Reinigungspersonal in Spitälern gegeben. Der Bund stellt durchschnittlich 500 Euro pro Person zur Verfügung, höhere Zuwendungen durch Länder, Gemeinden oder Krankenanstaltträger sind möglich. ÖVP und Grüne bezeichneten den Bonus als wichtiges Zeichen der Anerkennung. FPÖ und SPÖ kritisierten, dass zu wenige Personengruppen davon profitieren.

Auch zahlreiche weitere Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie passierten den Bundesrat, etwa die Berechtigung für niedergelassene ÄrztInnen und Vetragsambulatorien, COVID-19-Tests bei asymptomatischen Personen durchzuführen, und das Auslaufen der Freistellung für Personen der Risikogruppe.

Änderungen im Ärztegesetz, im Apothekerkammer- und Gehaltskassengesetz, im Medizinproduktegesetz, im IVF-Gesetz und im Gentechnikgesetz nahmen ebenfalls die letzte parlamentarische Hürde.

Der Bundesrat stimmte mehrheitlich Änderungen im Pflegefonds- und COVID-19-Zweckzuschussgesetz zu. Sie ermöglichen einen Kostenbeitrag des Bundes von durchschnittlich 500 Euro pro Person für Betreuungs- und Pflegekräfte sowie Gesundheitspersonal in Spitälern.

Corona-Bonus auch für Reinigungskräfte

Mittels Abänderungsantrag waren im Nationalrat noch Reinigungskräfte im unmittelbaren Umfeld betreuter Patienten sowie Personen in Einrichtungen, die vorwiegend der stationären Rehabilitation dienen, dazugekommen. Zusätzliche Zuwendungen durch die Länder, die Gemeinden oder durch die Träger der Krankenanstalten sind darüber hinaus möglich.

Im Zuge der Novellierung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes wird zudem die bereits in anderen Sozialversicherungsgesetzen beschlossene Bestimmung, wonach ab 1. Juni bis zu zehn SARS-CoV-2-Antigentests pro Person und Monat in Apotheken bezogen werden können, auch für bei Krankenfürsorgeeinrichtungen der Länder versicherte Personen und deren Angehörige angewandt.

Diese generelle Regelung sowie auch jene über die Durchführung von COVID-19-Tests in Apotheken soll bis 31. August verlängert werden. Zudem bleiben die Aufwandsentschädigungen für freiwillige Helfer in Test- und Impfstraßen noch bis Ende September steuer- und abgabenfrei, wobei die Grenze bei 1.000 Euro bzw. einem Stundensatz von 20 Euro für medizinisch geschultes Personal und 10 Euro für anderes Personal liegt.

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