Politik

4 Millionen Haushalte kriegen 150€-Gutschein per Post

150 Euro für jeden Haushalt, per Post und online einlösbar. Am Mittwoch wurden Details zum Energiekostenausgleich bekannt. 

Leo Stempfl
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Finanzminister Magnus Brunner und Klimaministerin Leonore Gewessler verkündeten Details zum Energiekostenausgleich. (Archivbild)
Finanzminister Magnus Brunner und Klimaministerin Leonore Gewessler verkündeten Details zum Energiekostenausgleich. (Archivbild)
MICHAEL GRUBER / APA / picturedesk.com

Die Energiepreise steigen immer weiter, auch die Inflationsrate ist mit fünf Prozent auf einem historischen Höchststand. Ein angekündigter Bonus der Regierung sollte sich in der Durchführung aber als schwieriger erweisen als gedacht. Der Datenschutz machte Probleme, zudem stieß man sich an der Frage, wer aller davon profitieren soll.

Endgültiges wurde am Mittwochvormittag von Finanzminister Magnus Brunner und Klimaministerin Leonore Gewessler verkündet. Demnach erhält jeder Haushalt einen Gutschein über 150 Euro. Die Bundesregierung hat dazu ein 1,7 Milliarden schweres Paket geschnürt, um die steigenden Preise abzufedern.

Drei Maßnahmen

Was bereits klar war und ohnehin in Kraft treten würde: Mit Jahresbeginn wurden Ökostromförderbetrag und Ökostromförderpauschale auf null gesetzt. Das erspart jedem Haushalt im Schnitt 90 bis 100 Euro.

Die zweite Maßnahme soll wirtschaftlich besonders prekär gestellten Personengruppen helfen. Der Teuerungsausgleich wird für Arbeitslose, Mindestsicherungs-, Ausgleichszulage- und Studienbeihilfe-Bezieher sowie Mobilitätsstipendiaten von 150 auf 300 Euro verdoppelt.

Die dritte Maßnahme ist der Energiekostenausgleich in Höhe von 150 Euro für nahezu alle Haushalte. Diese Auszahlung wird – trotz reger Kritik – über einen Gutschein erfolgen, der automatisch per Post zugestellt wird. Insgesamt werden diesen vier Millionen Haushalte bekommen.

Digitale oder analoge Einlösung nötig

Die Gutscheine müssen dann analog oder digital per Internet eingelöst werden. Bei der nächsten Jahresrechnung wird die Gutschrift dann automatisch abgezogen, zumeist tritt der Effekt also erst in einem guten Jahr ein. Diese Lösung sei mit dem Datenschutz vereinbar, rechtssicher und "so unbürokratisch wie möglich". Damit stärke man zudem die Kaufkraft der Menschen.

Personen mit besonders hohem Einkommen sind nicht anspruchsberechtigt. Man kündigt deswegen auch an, zu kontrollieren, ob diese einen Gutschein eingelöst haben. Das betrifft etwa fünf Prozent aller Haushalte und man warnt: Förderbetrug stelle eine Straftat dar. "Damit ist die Grundlage geschaffen, die Energiekosten – wie versprochen – dann abzufedern, wenn sie für die allermeisten Kunden spürbar werden", heißt es in einer anschließenden Aussendung.

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