Wirtschaft

Fix! Diese Personen bekommen jetzt 300-Euro-Bonus

Es ist beschlossene Sache! Das Maßnahmenpaket zum Teuerungsausgleich hat den Bundesrat passiert. Wer sich jetzt über mehr Geld freuen darf.

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Das Maßnahmenpaket zum Teuerungsausgleich hat Bundesrat passiert.
Das Maßnahmenpaket zum Teuerungsausgleich hat Bundesrat passiert.
Getty Images/iStockphoto

Zahlreiche Gesetzesänderungen im Sozialbereich standen am Mittwoch auf der Tagesordnung des Bundesrates. Ein Maßnahmenpaket zum Teuerungsausgleich für jene Personengruppen, die besonders von der Inflation betroffen sind wurde mehrheitlich genehmigt. So erhalten unter anderem Mindestpensionisten, Langzeitbezieher von Kranken- oder Rehabilitationsgeld, sowie Empfänger von Arbeitslosengeld weitere finanzielle Unterstützung.

Aufstockung der Saison-Start-Hilfe

Grünes Licht gab es auch für eine Aufstockung der Saison-Start-Hilfe, ein Honorar für Gynäkologen, die Schwangeren eine Ausnahmebestätigung von der Impfpflicht ausstellen und Angleichungen von Regelungen im Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) und im Gewerblichen Sozialversciherungsgesetz (GSVG). Weiters stimmte der Bundesrat einstimmig einer Verlängerung der Freistellung von ungeimpften Schwangeren in körpernahen Berufen bis Ende Juni und einer Verbesserung bei den kleinsten bäuerlichen Pensionen zu.

Mehrheitliche Zustimmung der Bundesräte erhielten zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung von besonders von der Teuerung betroffenen Personengruppen. Darunter fallen jene Menschen, die Anspruch auf eine Ausgleichszulage (Mindestpension) haben sowie Langzeitbezieher von Kranken- oder Rehabilitationsgeld und BezieherInnen einer Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit nach dem GSVG. Diese erhalten mit Ende April eine Einmalzahlung von 150 Euro. Auch Menschen, die im Jänner und Februar 2022 arbeitslos waren und mindestens 30 Tage Krankengeld bezogen haben, sind anspruchsberechtigt. Teil des Beschlusses ist zudem ein Honorar für GynäkologInnen, die Schwangeren eine Ausnahmebestätigung von der Impfpflicht ausstellen und Angleichung von Regelungen im BSVG und GSVG.

Diese Personen bekommen Bonus

Auch Bezieher von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss oder Umschulungsgeld erhalten eine weitere, unpfändbare Zahlung von 150 Euro, die für März geplant ist. Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalten wird ein Teuerungsausgleich von 300 Euro zugesprochen und Studierende, die Studienbeihilfe oder ein Mobilitätsstipendium beziehen, werden mit einer Zahlung von 300 Euro unterstützt. Weiters werden die Mittel zur Unterstützung von Saisonbetrieben (Saison-Start-Hilfe) von 60 auf 90 Mio. Euro aufgestockt. Pensionierte Bezieher von Ergänzungszulagen bekommen ebenfalls - analog zu Mindestpensionisten - einen Teuerungsausgleich von zweimal 150 Euro.

In der Minderheit blieben zwei im Zuge der Debatte eingebrachte Entschließungsanträge der SPÖ. Zum einen wurde darin zur Abfederung der Teuerung gefordert, die Pensionsanpassung 2023 in der Höhe von mindestens vier Prozent in das zweite Quartal 2022 vorzuziehen. Zum anderen sollte Armuts- und Ausgrenzungsgefahr von arbeitslosen Menschen und deren Familien durch ein Maßnahmenpaket entgegengewirkt werden, das die Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent des letzten Einkommens, dessen jährliche Valorisierung und die Verdreifachung des Familienzuschlages enthält.

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