Niederösterreich

Fleischer aus NÖ erschießt 2 Hunde wegen Delogierung

Ein Arbeiter (42) aus NÖ stand vor der Delogierung, bat seinen Bruder sich um seine beiden Hunde zu kümmern: Beide Tiere erhielten einen Kopfschuss.

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Der Mann erschoß seinen American Stafford Terrier im Wald.
Der Mann erschoß seinen American Stafford Terrier im Wald.
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Ein 42-jähriger Niederösterreicher hatte die Zwangsräumung hinnehmen müssen, fand zwar rasch eine neue Bleibe, dort waren aber Hunde als Haustiere nicht erlaubt. 

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    Der Mann erschoß seinen American Stafford Terrier im Wald.
    Der Mann erschoß seinen American Stafford Terrier im Wald.
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    Der 42-Jährige soll in Folge versucht haben, den Dogo Argentino und American Staffordshire-Mischling zu vermitteln oder im Tierheim abzugeben. Als all diese mutmaßlichen Versuche fehlgeschlagen waren, soll der 42-Jährige seinen jüngeren Bruder gebeten haben, die Fellnasen zu erschießen.

    Der 36-jährige Fleischer setzte schließlich den Wunsch seines älteren Bruders um und richtete am 18. August 2020 beide Hunde per Kopfschuss hin.

    Jetzt musste das Bruderpaar wegen Tierquälerei erneut vor Gericht. Die Staatsanwältin hatte bereits beim Prozess im Sommer 2021 gefragt: "Was wäre gewesen, wenn die Tiere vorm Tierheim angebunden geworden wären?" Die Antwort der Tierasyl-Mitarbeiterin: "Dann hätten wir uns um sie gekümmert" - mehr dazu hier. Der 42-Jährige versicherte indes stets wirklich alles versucht haben. Das Gericht forderte sogar eine Rufdatenanalyse an.

    Bedingte Haft und Geldstrafe

    Die Tierheimleiterin im Zeugenstand letzte Woche am Landesgericht Krems konnte sich an eine Kontaktaufnahme des 42-Jährigen nicht erinnern. Von zwölf Zeugen konnten sich überhaupt nur drei erinnern, dass die Hunde weg sollten.

    Die Urteile (nicht rechtskräftig): Acht Monate bedingt plus 2.640 Euro Geldstrafe für den vorbestraften Hundehalter (Anm.: Vorstrafe wegen Alimente) und sechs Monate bedingte Haft für den Schützen. "Sie haben nicht alles unternommen, um die beiden Hunde unterzubringen", erklärte die Richterin nach einem umfangreichen Beweisverfahren.