Österreich

Flotter Dreier am Scooter – ist das erlaubt?

Heute Redaktion
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Riesen-Run und Riesen-Fun – E-Scooter-Fahren boomt in Linz. Ist beim Fahren aber alles erlaubt, was auch geht? Wie viele Personen dürfen auf so einem Scooter rumdüsen?

Linz als neues E-Scooter-Zentrum – vergangenen Freitag brachte der mittlerweile fünfte Anbieter seine Roller aufs Linzer Pflaster.

Die Kunden freut's und sie düsen wild drauf los. Oft zum Leidwesen der Fußgänger. Schnell musste da eine (bundesweit einheitliche) gesetzliche Regelung her, was E-Scooter-Fahrer dürfen und was nicht (Zusammenfassung siehe Infokasten).

Wichtig: Laut des neuen Gesetzesentwurfs des Verkehrsministeriums gelten für E-Scooter die gleichen Regeln wie für Fahrräder. Heißt: sie dürfen nur auf dem Radweg fahren – Gehsteige und Gehwege sind grundsätzlich tabu.

StVO-Novelle für E-Scooter regelt, dass:

- E-Scooter wie Fahrräder behandelt werden und nur auf dem Radweg fahren dürfen – allerdings:
- können die zuständigen Behörden einzelne Gehsteige für Klein- und Miniroller mit maximal 600 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h per Verordnung freigeben. In diesem Fall gilt Schrittgeschwindigkeit.
- Um "elektrisch angetriebene Kleinfahrzeuge" fahren zu dürfen, muss man mindestens zwölf Jahre alt sein. Kinder dürfen nur mit Fahrradausweis bzw. in Begleitung einer Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, fahren.
- Es gilt das Alkolimit von 0,8 Promille.
- E-Scooter müssen mit einer wirksamen Bremsvorrichtung und Rückstrahlern bzw. Rückstrahlfolien ausgestattet sein. Bei Dunkelheit und schlechter Sicht sind auch Vorder- und Rücklicht verpflichtend.

Dass auf einem Fahrrad in der Regel nur eine Person fährt, weil auch nur eine Person drauf passt, ist in §65 Abs. 3 StVO geregelt. Bei einem Scooter ist das aber weniger klar. Darf man da, was platztechnisch auch ginge – nämlich mit mehr Personen fahren?

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Das sagen die Experten

"Eher nein", sagt ÖAMTC-Rechtsexpertin Kristina Mayr. "Dazu gibt es bislang keine explizite Regelung. Wir raten aber davon ab, da nicht davon auszugehen ist, dass E-Scooter als Mehrpersonenfahrzeuge konzipiert wurden."

"Außerdem läuft bei manchen Anbietern eine automatische Haftpflichtversicherung mit. Wird der Roller nicht den Bestimmungen nach verwendet, wird die im Schadensfall aussteigen. Auch deshalb raten wir davon ab, E-Scooter mit mehr Personen gleichzeitig zu verwenden", so die Juristin weiter.

Die Expertin empfiehlt, sich vor dem Ausleihen die Bestimmungen der Anbieter (AGBs) durchzulesen. Möglich, dass es hier Angaben zu einem zulässigen Gesamtgewicht – wie etwa bei Micro-Scootern – gibt.

Übrigens: Auch wenn die Helmpflicht grundsätzlich nur für Kinder gilt, die Experten empfehlen auch den Erwachsenen dringend, den Kopf vor eventuellen Sturzverletzungen zu schützen.

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