Österreich

Fluchtfahrer erzählte vor Gericht schräge Storys

Heute Redaktion
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Ein 30-Jähriger fuhr im Jänner das Fluchtauto bei einem Bankraub. Am Mittwoch erzählte er der Richterin, er habe nicht gewusst, was da passiert und war geschockt. Wenig überrascht kaufte der Schöffensenat dem Bosnier die Geschichte nicht ab. Der Mann bekam fünf Jahre aufgebrummt.

bei einem Bankraub. Am Mittwoch erzählte er der Richterin, er habe nicht gewusst, was da passiert und war geschockt. Wenig überrascht kaufte der Schöffensenat dem Bosnier die Geschichte nicht ab. Der Mann bekam fünf Jahre aufgebrummt.

Am 23. Jänner stürmte ein Mann in die UniCredit-Filiale am Sparkassaplatz in Fünfhaus. Er bedrohte die Kassierin mit einer Gaspistole und erbeutete mehrere tausend Euro. Nachdem er sich das Geld gekrallt hatte, lief er aus der Bank, sprang in ein in zweiter Spur wartendes Auto und machte sich aus dem Staub. Der Fahrer und der Bankräuber flüchteten in eine Wohnhausanlage in der Grieshofgasse zwischen Arndt- und Niederhofstraße. Die Wohnung hatte der Fahrer für den Bankräuber gemietet.

Bei Verhaftung sagte der Angeklagte: "Ja, ich war's"

Die Polizei war den beiden dicht auf den Fersen und stand bald vor der Tür. Der Haupttäter ließ die Beute bei seinem Freund und machte sich aus dem Staub. In der Falle, kletterte der 30-Jährige über die entsprechenden Fenster in den Dachboden der Nachbarstiege, wo ihn die Beamten in einem Versteck entdeckten. "Ja, ich war's", habe der Bosnier dabei gesagt, so ein Polizist vor Gericht.

Am Tag der Tat war er noch in der Bank

Danach verlegte sich der Beschuldigte jedoch aufs Leugnen und gab nur Stück für Stück zu, was ihm die Beamten nachweisen konnten: Etwa, dass er mit dem Haupttäter eng befreundet war, dass er diesem 300 Euro für die Reise nach Wien überwiesen hatte, und dass er am Tag der Tat noch in der Bankfiliale gewesen war. Dies laut Staatsanwaltschaft, um sich zu vergewissern, dass diese nicht bewacht wurde.

Freund hatte zwei Gaspistolen - ihm kam es nicht komisch vor

 Nein, sagte der Angeklagte, er habe seinen Freund nur deshalb nach Wien gebracht, damit ihm dieser bei seinen zahlreichen Pfusch-Baustellen zur Hand gehen würde - wovon aber sein engster Arbeitskollege nichts wusste. Auch die SMS, bei denen die Anklage davon ausging, dass sie der zeitlichen Abstimmung für den Bankraub dienten, wären nur wegen der Bauarbeiten verschickt worden. Und dass sein Freund gleich mit zwei Gaspistolen bewaffnet war, sei ihm keinesfalls verdächtig vorgekommen.

Angebliche Verletzungen: Auf Foto und im Akt keine Spur davon

Die Geschichte wird noch irrwitziger: Kurz vor Geschäftsschluss fuhr er mit seinem Freund zu Bank, weil dieser einen 500-Euro-Schein wechseln wollte. Als der Freund plötzlich mit der Pistole in der Hand in sein Auto sprang, sei er völlig überrumpelt und geschockt gewesen. Zurück in der Wohnung hätte er sich deshalb mit dem Bankräuber gestritten, doch der schlug ihn blutig. Blöd nur, dass im Akt nichts davon vermerkt wurde. Selbst auf dem Foto, das nach der Festnahme gemacht wurde, ist von den Verletzungen nichts zu sehen.

Sechs Einvernahmen: Sechs Versionen der Geschichte

"Es war von Anfang an kein guter Start bei der Polizei", erklärte der Angeklagte seine immer wieder abgeänderten Aussagen bei den insgesamt sechs Einvernahmen. Bei der vierten habe er schließlich ein Geständnis abgegeben, aber nur, weil ihm dann eine geringere Strafe versprochen worden sei. Dies widerrief er jedoch wieder.

Richterin fand trotzdem viele Milderungsgründe

Die Richterin wies in ihrer Urteilsbegründung auf den sehr regen Kontakt zwischen den beiden Komplizen hin. Es sei unglaubwürdig, dass dies nur wegen ein paar Fliesenarbeiten erfolgt sei. Auch zahlreiche sonstige Ungereimtheiten würden für dessen Schuld sprechen. Bis auf das fehlende Geständnis sah Steindl aber nur Milderungsgründe, etwa dessen bisherigen ordentlichen Lebenswandel, weshalb man mit fünf Jahren am untersten Rand des Strafrahmens bleiben konnte. Der Bosnier erbat sich drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, weshalb das Urteil nicht rechtskräftig ist.

APA/red.