Am Landesgericht in Feldkirch stand am Montag zwischen 9 und 16 Uhr ein ehemaliger Soldat vor Gericht, dem Wiederbetätigung, Verhetzung, Quälen eines Gefangenen und gefährliche Drohung vorgeworfen wurde.
Vor kurzem ist ein Urteil gefallen: Der 42-Jährige ist in allen Anklagepunkten für schuldig befunden worden. Er wurde zu zweieinhalb Jahren teilbedingter Haft verurteilt.
Er soll Flüchtlinge als "Schweine" bezeichnet und gesagt haben, sie sollten besser erfrieren. Laut Anklage ließ er sie niederknien, trat nach ihnen und schlug sie mit einer Taschenlampe. Der Staatsanwalt warf ihm auch vor, eine Kameradin mit einer Pistole bedroht zu haben. Die Vorfälle sollen sich zwischen Ende Jänner und Ende März 2017 ereignet haben.
Teil-Geständnis abgelegt
Der Soldat bekannte sich zu Beginn des Prozesses teilweise schuldig. Er gestand etwa, bei einem Bundesheer-Einsatz in Wulkaprodersdorf einen "Judenwitz" erzählt zu haben. Das sei unüberlegt und idiotisch gewesen, sagte er dem Gericht.
Auch, dass er Flüchtlinge als "Schweine" bezeichnet hat, gibt der Mann zu. Der Zusammenhang hier sei gewesen, dass die Gemeinten in ein Fahrzeug uriniert hätten. Dass er zu seinen Kameraden "Schnappen wir uns die Schweine!" oder "Jagen wir die Schweine!" gesagt haben soll, bestreitet er.
Das mit dem Treten erklärte der Angeklagte so: Er habe einen Mann mit dem Fuß angestoßen. Das sei dumm gewesen, wie er bei der Verhandlung sagte. Er habe im Grenzschutz nur einen guten Job machen wollen und sei etwas übermotiviert gewesen.
Zeugen belasten Angeklagten
Einige der als Zeugen geladenen ehemaligen Rekruten belasten ihren Ex-Kollegen schwer. Mehrmals habe er sich abschätzig über Flüchtlinge geäußert und Soldaten aufgefordert, nicht zimperlich vorzugehen, sagen sie.
Bevor der Mann in Vorarlberg vor Gericht gestellt wurde, war er vom Militärdienst suspendiert worden. Ende Juli ist er ganz aus dem Heer ausgetreten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit. (red)