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Flüchtlinge ohne Ausweis gelten ab Neujahr als vollj...

Heute Redaktion
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Brisant und teuer: Weil viele Flüchtlinge ohne Ausweise seit September 2015 nach Europa kamen und ihr Alter mit 15 bis 17 Jahren angaben, gibt es derzeit tausende Menschen, deren genaues Alter nicht eruiert werden kann. Im Großteil der Fälle wurde von den Behörden einfach der 1. Jänner 1999 als Geburtsdatum bei der Einreise notiert. Damit gelten ab 1. Jänner 2017 Tausende als volljährig.

Brisant und teuer: Weil viele Flüchtlinge ohne Ausweise seit September 2015 nach Europa kamen und ihr Alter mit 15 bis 17 Jahren angaben, gibt es derzeit tausende Menschen, deren genaues Alter nicht eruiert werden kann. Im Großteil der Fälle wurde von den deutschen Behörden einfach der 1. Jänner 1999 als Geburtsdatum bei der Einreise notiert. Damit gelten ab 1. Jänner 2017 Tausende als volljährig.

In Bayern feiern etwa 65 Prozent aller registrierten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zu Neujahr ihren 18. Geburtstag, hat der "Spiegel" recherchiert, auch in den anderen Ländern sei der Anteil ähnlich hoch. Bedeutet: Mehrkosten von rund 60 Millionen Euro, denn die Betroffenen müssen ais Jugend-Wohnheimen ausziehen und in Sammelunterkünfte einziehen, zudem zahlen Städte und Länder Unterkunft und Verpflegung.

Als Grund für die Problematik wird der Ansturm ab September 2015 über Österreich nach Deutschland genannt. Nicht nur dass die Menge unüberschaubar war, viele Personen gaben auch an, ihren Pass oder andere Dokumente auf ihrer Flucht verloren zu haben. Die Flüchtlinge bekamen ein buntes Plastikband ans Handgelenk und einen Zettel, auf denen die Angaben der Personen notiert wurden.

Da viele nicht einmal ihr Geburtsdatum, sondern nur ihr Alter - meist 15, 16 oder 17 Jahre - nennen konnten, wurde der 1. Jänner als Geburtstag vermerkt. Den Behörden sind dabei in vielen Fällen die Hände gebunden: Können sie nicht das Gegenteil beweisen, müssen sie das Alter und den Verlust der Dokumente als gegeben hinnehmen.

In Dänemark wurden 800 Flüchtlinge, die sich bei der Einreise als minderjährig bezeichneten, medizinisch untersucht. Das Ergebnis: