Strafen für Verweigerer

Flüchtlinge sollen jetzt für 0,80 Euro arbeiten müssen

Ein Thüringer Landrat verpflichtet Asylwerber zur Arbeit – sie müssen Schnee schaufeln oder Straßen reinigen. Der Vorstoß sorgt für Gesprächsstoff.

Andre Wilding
Flüchtlinge sollen jetzt für 0,80 Euro arbeiten müssen
Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften sollen künftig gemeinnützige Arbeiten verrichten.
Getty Images/iStockphoto (Symbolbild)

Große Aufregung in Deutschland! Landrat Christian Herrgott von der CDU ( Anm. Christlich Demokratische Union Deutschlands) hat im Saale-Orla-Kreis in Thüringen eine bisher wenig beachtete Regelung im Asyl-Gesetz umgesetzt: Jobs für Geflüchtete.

Wie unter anderem die "BILD" berichtet, sollen Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften künftig gemeinnützige Arbeiten verrichten, wie beispielsweise das Reinigen von Straßen, das Schneiden von Hecken oder das Schippen von Schnee.

Monatsgehalt von 64 Euro

Demnach beträgt die Arbeitszeit vier Stunden pro Tag und der Stundenlohn beläuft sich auf 80 Cent – was einem Monatsgehalt von 64 Euro entspricht. Wer sich der Arbeit verweigert, dem drohen Sanktionen in Form einer Kürzung der staatlichen Unterstützung um bis zu 180 Euro.

"Wir setzen den Kreistagsbeschluss jetzt schrittweise, aber mit Nachdruck um. Wer nicht arbeiten will, den muss ich motivieren", stellt CDU-Landesrat Christian Herrgott unmissverständlich klar.

"Nicht ganzen Tag auf Parkbank sitzen"

Und weiter: "Es geht um ein Signal, dass die Menschen, die mit Steuergeld bezahlt werden, etwas an die Gesellschaft zurückgeben müssen und nicht den ganzen Tag auf einer Parkbank sitzen."

Laut Asylbewerberleistungsgesetz dürfen Flüchtlinge in den ersten drei Monaten nach ihrer Ankunft keine reguläre Arbeit aufnehmen. Einzig zulässige Ausnahme sind sogenannte Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern – genau diese Regelung nutzt der CDU-Politiker nun.

"Im Einzelfall sinnvoll"

Doch sollten Asylbewerber wirklich zur Arbeit verpflichtet werden? Der deutsche Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hält eine Arbeitspflicht für Asylbewerber zumindest im Einzelfall jedenfalls für sinnvoll.

"Dass die Kommunen Asylwerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten können, ist geltendes Recht. Im Einzelfall mag es auch sinnvoll sein, Menschen während der mitunter langen Wartezeiten in Sammelunterkünften zu beschäftigen", erklärte Heil gegenüber der "BILD". Eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration werde laut dem Minister so allerdings nicht gelingen.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Im Saale-Orla-Kreis in Thüringen setzt der CDU-Landesrat Christian Herrgott eine neue Regelung für Asylbewerber um, die sie zu gemeinnütziger Arbeit zu einem Stundenlohn von 80 Cent und einer Arbeitszeit von vier Stunden täglich verpflichtet
    • Die Verweigerung dieser Arbeit kann zu Sanktionen bis hin zur Kürzung staatlicher Unterstützung führen, während der deutsche Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eine solche Arbeitspflicht im Einzelfall für sinnvoll hält
    wil
    Akt.