Rechnungshof deckt auf

Flüchtlinge wohnen zu lange in Pensionistenheim in Wien

Oft bleiben Asylberechtigte länger als erlaubt in den Wiener "Häuser zum Leben", kritisiert der Rechnungshof.
Wien Heute
08.01.2025, 13:12
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Die "Häuser zum Leben" sind in Wien zum Teil auch Häuser für Flüchtlinge. Seit 2015 gibt es temporäre Wohnmöglichkeiten in den Wiener Pensionisten-Wohnhäusern (KWP) für Asylwerber und Vertriebene die in der Grundversorgung sind. Dazu gehören zum Beispiel Geflüchtete aus der Ukraine. Insgesamt gibt es 460 Plätze in Wien. Auch Asylberichtigte können seit 2019 in den Häusern leben, müssen jedoch Miete zahlen.

Frist beim Auszug überschritten

Ein Sonderfall alarmierte jetzt die Prüfer des Stadtrechnungshofs. Wenn Asylwerber zu Asylberechtigten werden, müssen sie nach maximal vier Monaten aus den Häusern ausziehen, der Fonds Soziales Wien stellt dann Zahlungen an das KWP ein.

Asylberechtigte finden keine Wohnung

Laut Rechnungshof bleiben Asylberechtigte aber oft länger in den Einrichtungen wohnen. Ein Problem gab es damit 2023 vor allem im Haus Döbling. Der Auszug von Asylberechtigten "verzögerte sich häufig in Ermangelung von anderen geeigneten Wohnmöglichkeiten", heißt es in dem Bericht des Wiener Stadtrechnungshofs.

Minus im Haus Döbling

Das hatte auch Auswirkungen auf die Einnahmen, da der zuständige Fachbereich im Fonds Soziales Wien (FSW) laut Rechnungshof eine Übernahme der durch die Fehlbelegung entstandenen Kosten ablehnte. "Viele jener, die Asylberechtigte werden, bleiben in den Pensionistenhäusern länger als vier Monate wohnen. Das bedeutet, dass das KWP auf den Kosten sitzen bleibt", kritisieren die Prüfer. Im Haus Döbling führte das 2023 zu einem Minus von 91.922 Euro.

"Hohe Auslastung halten"

Der Stadtrechnungshof empfiehlt, die Auslastung von Flüchtlingen in der Grundversorgung auf einem hohen Niveau zu halten. Der StRH Wien empfahl dem KWP außerdem, zur Beseitigung von Fehlbelegungen in der Leistung Wohnen in der Grundversorgung im Haus Döbling, bei Freiwerden von Wohnplätzen in der Wohnungslosenhilfe vorrangig den asylberechtigten Menschen – bis zur Erweiterung des Fördersystems des FSW – einen Einzug in die Häuser Penzing oder Rudolfsheim zu ermöglichen.

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