Österreich
Flug gecancelt – Kuriose Regel bei Duty Free aufgedeckt
Immer öfter werden Flüge gestrichen. Wer davon betroffen ist und bereits Duty-Free-Artikel erworben hat, muss diese wieder zurückgeben.
Noch schnell in den Duty-Free-Shop am Flughafen, bevor der Flieger abhebt: In manchen Fällen zahlt sich ein Kauf von Alkoholika, Zigaretten, Parfum oder Kosmetika dort aus. Doch Vorsicht: Wenn der Flug gestrichen wird und der Passagier das Land nicht verlassen kann, muss die Ware wieder retourniert werden, warnt das Portal "aviation.direct".
Dahinter stecken steuerliche Gründe: Während es innerhalb des Schengenraums keine Probleme gibt, da der Händler die lokalen Steuern zu entrichten hat, wird bei Non-Schengen-Flügen genauer geschaut. Vor allem in letzter Zeit werfen Polizei und Finanzbehörde öfter ein Auge auf diese Einkäufe, da es zu zahlreichen Flugstreichungen gekommen ist – zuletzt am Flughafen im britischen Bristol.
Verstärkte Kontrollen durch die Polizei
Aufgrund des Brexits gilt das Vereinigte Königreich als so genannter Drittstaat – dadurch ist "echtes" Duty-Free möglich. In Bristol mussten zuletzt viele Flüge gestrichen werden, was wiederum die Behörden auf den Plan rief. Sie kontrollierten die Passagiere und sorgten dafür, dass Duty-Free-Waren – gegen Rückzahlung des Kaufpreises – wieder ins Regal kamen.
"Die Rückgabe von Duty-Free-Artikeln ist das normale Verfahren bei einem annullierten Flug. Die Kunden können Duty-Free-Produkte kaufen, aber diese Ermäßigung gilt nur für Kunden, die aus dem Vereinigten Königreich abfliegen. Wenn Flüge gestrichen werden, verlässt der Kunde das Vereinigte Königreich nicht, so dass der Zoll vorschreibt, dass alle Duty-Free-Einkäufe zurückgegeben und vollständig erstattet werden müssen. Dies ist eine Vorschrift der britischen Zollbehörde", so ein Sprecher des Flughafens Bristol zu "aviation.direct".
Nur für Waren, die noch vorhanden sind, gültig
Allerdings gilt das nur für Waren, die noch vorhanden sind. Hat der Passagier etwa Parfum vollständig verbraucht, Alkohol ausgetrunken oder Duty-Free-Zigaretten schon geraucht, kann er natürlich die Ware nicht mehr retournieren. Wie die Behörden dann reagieren, liegt im Ermessen der Beamten. In der Praxis dürfte dann als "Nachweis" die leere Flasche oder das leere Zigaretten-Packerl ausreichend sein …