Kurz vor Ruin

Flughafen-Klebern droht jetzt Hammer-Strafe

Weil sie den Flugbetrieb an mehreren deutschen Flughäfen lahmgelegt haben, sollen Klimaaktivsten der Gruppe Letzte Generation Schadenersatz zahlen.

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    Mitglieder der Gruppe Letzte Generation klebten sich unter anderem auf das Rollfeld des Hamburger Flughafens.
    Mitglieder der Gruppe Letzte Generation klebten sich unter anderem auf das Rollfeld des Hamburger Flughafens.
    Letzte Generation

    Die Lufthansa-Tochter Eurowings fordert einem Bericht der "Bild am Sonntag" (Bams) zufolge 740.000 Euro Schadenersatz von Klima-Aktivisten der Gruppe "Letzte Generation" wegen deren Protest-Aktionen an deutschen Flughäfen. Wie die "Bams" berichtet, geht es um Störaktionen an den Flughäfen Hamburg, Düsseldorf und Berlin.

    Dem Bericht zufolge waren nach Lufthansa-Angaben allein in Hamburg von einer Protestaktion am vergangenen 13. Juli 57 Flüge der Lufthansa-Gruppe mit 8.500 Passagieren betroffen, für den dortigen Vorfall mache die Lufthansa 400.000 Euro Schaden geltend. Zehn Beschuldigten würden mit Blick auf die Hamburger Proteste die Aufforderungsschreiben zur Zahlung zugestellt.

    Luftsicherheitsgesetz soll verschärft werden

    Schadenersatz fordert die Lufthansa der "Bams" zufolge auch für Protestaktionen am Flughafen Düsseldorf am gleichen Tag mit 24 betroffenen Flügen – sowie für eine Aktion im November 2022 am Hauptstadtflughafen Berlin-Brandenburg mit 35 betroffenen Flügen. Für die Aktion in Düsseldorf gehe es um 220.000 Euro Schadenersatz. Für den Protest am Berliner Flughafen sollen sechs Beschuldigte bereits die Aufforderungen zur Zahlung in Höhe von 120.000 Euro bekommen haben.

    "Keine Bagatelldelikte"

    Wie die "Bams" weiter schreibt, kündigte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) angesichts der Proteste eine Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes an, die "schnellstmöglich" kommen solle. Er sei sich hierüber mit Justizminister Marco Buschmann (ebenfalls FDP) einig, sagte Wissing der "Bams". "Blockaden von Flughäfen mit dem Ziel, die dortigen Abläufe zu stören, überschreiten bei weitem die Grenzen des legitimen Protests. Das sind auch keine Bagatelldelikte", sagte Wissing.

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      zVg/ Hofer
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