Österreich

Flugzeug-Schmuggel in Schwechat aufgeflogen

Heute Redaktion
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Zollfahnder wurden auf ein Geschäftsreiseflugzeug des Typs "Falcon 7X" aufmerksam. Im Sommer 2016 wurde es beschlagnahmt und durfte erst nach einem Monat nach Bezahlung der Abgaben (1 Million Euro) aus Wien weiterfliegen.

Zollfahnder wurden auf ein Luxus-Geschäftsreiseflugzeug des Typs "Falcon 7X" aufmerksam. Im Sommer 2016 wurde es beschlagnahmt und durfte erst nach einem Monat nach Bezahlung der Abgaben (1 Million Euro) aus Wien weiterfliegen.

Bei der Kontrolle durch die Zollfahndung gleich nach der Landung in Wien kamen den Fahndern Zweifel an der Maschine, wie am Donnerstag bekannt wurde. Ermittlungen bestätigten dann den anfänglichen Verdacht, dass das Flugzeug unverzollt in der Europäischen Union verwendet wurde.

Die Ermittlungen der Zollfahndung ergaben, dass das Flugzeug im Wert von rund 39 Millionen Euro zuerst vom Erzeugerland Frankreich als sogenannte steuerbefreite Lieferung in die Schweiz - als Drittland -exportiert wurde. Im Anschluss wurde das Flugzeug über den Flughafen in Tallinn (Estland) wieder in die EU verbracht, jedoch erfolgte in Tallinn keine Zollanmeldung.

1 Million Euro Zollschuld

Auf Grund der erstmaligen Einfuhr in die EU und wegen der Höhe der dadurch entstandenen Zollschuld war Estland für die Abgabenerhebung zuständig. Die Zollschuld betrug rund eine Million Euro, das Flugzeug wurde sofort beschlagnahmt.

Wem gehört der Flieger?

Die Flugzeugbesitzerin, eine Firma mit Sitz in Belize (Zentralamerika), registrierte das Flugzeug auf der Isle of Man. Die Isle of Man liegt in der Irischen See zwischen Irland und Großbritannien und ist direkt der britischen Krone unterstellt. Sie ist als Kronbesitz weder Teil des Vereinigten Königreichs noch Britisches Überseegebiet und auch kein Mitglied der Europäischen Union. Die Isle of Man wiederium gehört allerdings zum Zollgebiet der EU; sie gilt aber auch als sog. Steuerparadies zur Umgehung der Besteuerung.

"Auch wenn bei der Diskussion um steuerumgehendes Verhalten die Registrierung von Flugzeugen in so genannten Offshore-Gebieten nicht vorrangig ist, scheint es aufgrund des hohen Gegenwertes ein anziehendes Umfeld für betrügerische Aktivitäten zu sein", so das Finanzministerium.

Der Flugzeugschmuggel kostet die EU-Staaten jährlich mehrere Millionen Euro. Daher ist auch hier die Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung sicherzustelle