In Österreich machen sich die Arbeiterkammer und der Gewerkschaftsbund für die Einführung einer Übergewinnsteuer stark. Eine solche Steuer würde Energiekonzerne, die trotz – oder eher wegen – der Krise hohe Gewinne erzielen, dazu zwingen diese Gewinne noch einmal zu versteuern. Konkret sollen laut eines von AK und ÖGB vorgelegten Konzepts sogar bis zu 90 Prozent vom Staat abgeschöpft werden.
Die Frage, ab wann Konzerne "Übergewinne" erzielen, soll dem Modell zufolge anhand der durchschnittlichen Gewinne aus der Vergangenheit bemessen werden. Werde ein solcher Gewinn um zehn Prozent überschritten, solle die Gewinnsteuer fällig werden, berichtet das Ö1-Journal am Sonntag. Abgezogen würden davor lediglich Investitionen in erneuerbare Energieträger, so Dominik Bernhofer, Steuerexperte der Arbeiterkammer. Es sei wichtig gewesen, ein einfaches und rasch umsetzbares Konzept zu entwickeln, sagte er gegenüber dem ORF-Radio.
Durch dieses Konzept würden die Übergewinne auf der einen Seite abgeschöpft. Auf der anderen Seite sei so auch der Ausbau Erneuerbaren Energieträger nicht geschwächt, weil durch den Vorschlag der AK ein Anreiz zur Investition in ebenjenen Bereich geschaffen sei.
Die Übergewinne werden auf etwa vier bis fünf Milliarden Euro. Diese sollen zu 60 bis 90 Prozent vom Staat abgeschöpft werden. Mit den so eingenommenen Milliarden Euro sollten dann Anti-Teuerungsmaßnahmen finanziert werden. Ausgenommen sein sollen Stromerzeugungen für den Eigenbedarf und kleine Unternehmen mit einem Umsatz bis zu einer Million Euro. AK und ÖGB wollen die Übergewinnsteuer zeitlich befristen, und zwar von 2022 bis 2024. Berndorfer zeigt sich im Ö1-Talk davon überzeugt, dass der Vorschlag im Einklang mit der Verfassung stehe – das letzte Wort habe freilich der Verfassungsgerichtshof.