Tirol

Entscheidung fix – Grüne dürfen bei Wahl nicht antreten

Heftiger Politstreit in Tirol: Ein einzelner Bindestrich kostet die Grünen eine ganze Wahl – sie wurden vom Urnengang ausgeschlossen.

Roman Palman
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Bei der Gemeinderatswahl in Mutters am 27. Februar 2022 fehlen die Grünen. Sie wurden ausgeschlossen. (Symbolbild)
Bei der Gemeinderatswahl in Mutters am 27. Februar 2022 fehlen die Grünen. Sie wurden ausgeschlossen. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Die finale Entscheidung der Wahlbehörde ist am Mittwochabend gefallen. Bürgermeister Hansjörg Peer bestätigt gegenüber der "Tiroler Tageszeitung", dass die Liste "Die Grünen und Unabhängige Mutters" nicht zur Gemeinderatswahl in Mutters bei Innsbruck am 27. Februar 2022 antreten darf. Und das nur wegen eines winzigen Formalfehlers.

Bekannt ist das bereits seit der Vorwoche, doch nun ist es endgültig fix. Die Wahlbehörde habe "keine Veranlassung gesehen", ihren früheren Beschluss zu revidieren, so Peer weiter: "Die Liste bleibt ausgeschlossen". Ein heftiger Schlag für die Bürgermeisterkandidatin Lisa Kundwald, deren Mitstreiter von "purem Hohn" seitens des Ortschefs sprechen.

Zoff um Bindestrich

Aufgrund einer Novelle der Tiroler Gemeindewahlordnung (TGWO) ist laut "Presse" heuer erstmals bei den Kommunalwahlen von den antretenden Listen zusätzlich eine verpflichtende Kurzbezeichnung anzuführen. Weil Kundwalds Grüne in dem Feld allerdings nur einen Bindestrich eingefügt hatten, wurden sie von der Wahl ausgeschlossen.

"Kurios, aber korrekt"

Für Bürgermeister Peer ist das fehlende Kürzel ein "nicht behebbarer Mangel". Bei den Grünen sieht man das naturgemäß anders: ein Bindestrich sei laut Gesetz zulässig. Dass nur dieser im Feld zu finden sei, "zwar kurios, aber korrekt". "Eine Kurzbezeichnung sollte nicht für den Antritt einer Liste entscheidend sein. Das werden wir bei der Anfechtung auch anführen", so die Grüne Landtagsvizepräsidentin Stephanie Jicha.

"Nicht zielführend"

Gemeindereferent und Landesrat Johannes Tratter (ÖVP) hat nun die Prüfung des Falles und die Ausarbeitung einer Gesetzesänderung veranlasst, schreibt die "Presse" weiter. Sowohl die gesetzliche Grundlage als auch, dass die Grünen einen Fehler gemacht hätten, sei klar. Allerdings, so Tratter, sei die Sanktion des Wahlausschlusses wegen einer fehlenden Kurzbezeichnung "demokratiepolitisch alles andere als zielführend". Dieser "nicht behebbaren Mangel" werde sicherlich ein beseitigbarer werden.

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