Am Dienstag wird im Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen einen 51-jährigen Mann wiederholt, der am 14. November 2009 in der Tiefgarage des Hanusch-Krankenhauses eine Krankenschwester erschossen hatte, um sich ihres Pkw zu bemächtigen.
Er war dafür im November 2011 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob jedoch den Schuldspruch aus formalen Gründen teilweise auf, so dass nun neuerlich verhandelt und eine neue Strafe festgesetzt werden muss.
Konkret bemängelte der OGH den Fragenkatalog, der im ersten Rechtsgang den Geschworenen vorgelegt worden war. Im Zusammenhang mit zwei von der Anklage mitumfassten Brandstiftungen - der Mann hatte vor der Schussabgabe die Wohnung seines Sohnes angezündet und nachher in der Steiermark das Haus seiner Ex-Frau abgefackelt - erschien dem Höchstgericht die Rechtsbelehrung nicht konkret genug.