Seit 2020 gibt es auf den E-Cards ein Foto. Dadurch sollten vor allem Sozialbetrüge verhindert werden, weil die Identität der Personen vom Arzt oder der Apotheke einfacher überprüft werden kann. Die Fotos stammen dabei bisher vor allem aus dem Führerschein- und anderen staatlichen Registern.
Das führt aber zu dem Problem, dass nicht alle österreichischen Staatsbürger erfasst wurden – Fremde, also nicht österreichische Staatsbürger, meist gar nicht. Deshalb war es bislang oft nötig, eine Fotoregistrierung durchzuführen – für österreichische Staatsbürger etwa bei der Sozialversicherung und für Fremde bei der Landespolizeidirektion, sowie im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl.
Diese Vorgehensweiße soll sich nun aber ändern. "Die Gemeinden sind Serviceeinrichtungen für die Menschen in Österreich. Die Möglichkeit, Fotos für die E-Card auch auf Gemeindeämtern anfertigen zu können, ist dabei ein weiterer Schritt", betonte Innenminister Gerhard Karner.
Durch eine kommende Verordnung des HBM werden 137 Gemeinden ermächtigt, die Fotoregistrierung für die E-Card für Inländer und 109 Gemeinden die Fotoregistrierung für Ausländer vorzunehmen. Die Gemeinden haben sich dafür freiwillig gemeldet – eine Liste findest du HIER –, durch einen Aufruf des Bundesministeriums für Inneres und des Gemeindebundes.
24 Stunden-Betreuerin aus Rumänien muss für E-Card Foto nicht mehr in die Landeshauptstadt fahren (zum Beispiel: Landespolizeidirektion oder Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl), sondern kann es auch bei einer nahe gelegenen Gemeinde machen.
"Ab Anfang September bieten 137 Gemeindeämter in ganz Österreich ein wichtiges zusätzliches Service an. Sie können Bilder für die E-Card auch auf den Gemeindeämtern hochladen und behördlich bestätigen lassen. Eine wichtige Service-Leistung besonders für jene, die sonst weite Wege auf sich nehmen müssen. Die österreichischen Gemeinden sind gerne Partner, wenn es um mehr Service für Bürger geht. Wir freuen uns, wenn in Zukunft noch mehr Gemeinden das E-Card-Service anbieten", fasste Gemeindebund-Präsident Bürgermeister Johannes Pressl den Vorstoß zusammen.
Durch diese Novellierung können auch in Zukunft weitere Gemeinden dazukommen. Ab dem 2. September soll die Neuerung gelten.