Die Verfassungsbestimmung für ein Spekulationsverbot und die Reform der Länderfinanzen wird im Nationalrat am Mittwoch nicht beschlossen werden. In ihrer Klubsitzung hat sich FPÖ darauf festgelegt, dem Vorhaben vorerst die benötige Zweidrittelmehrheit zu verweigern. Sehr zum Ärger der Regierung.
Ein Beschluss eines überarbeiteten Antrags am zweiten Plenartag am Donnerstag sei denkbar, möglich sei aber auch ein Beschluss erst in der nächsten Plenarsitzung, hieß es von der FPÖ.
Inhaltlich sei alles okay, es gebe aber zu viele "Kann"- und zu wenige "Muss"-Bestimmungen im betreffenden Abänderungsantrag, so das Argument der Freiheitlichen. Zusätzlich verlangt die FPÖ eine verfassungsrechtliche Bestimmung zum Schutz des heimischen Wassers.
Ärger bei ÖVP und SPÖ
Höchst verärgert hat ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf am Dienstag auf den Rückzieher der FPÖ beim Spekulationsverbot reagiert. "Es ist bedauerlich, dass man sich auf das Wort der Freiheitlichen nicht verlassen kann. Irgendwer hat den Laden nicht im Griff", so Kopf über die FPÖ. Er geht davon aus, dass das Thema für diese Woche im Parlament gestorben sei.
SP-Klubobmann Josef Cap attestierte der FPÖ Handlungsunfähigkeit.
Mit der neuen Regelung soll die Spekulation mit öffentlichen Mitteln verboten oder zumindest erschwert werden. "Die Finanzgebarung von Bund, Ländern und Gemeinden ist risikoavers auszurichten", heißt es im geplanten neuen §17 der Finanzverfassung. Um dies kontrollieren zu können, sind neue Transparenzregeln für die Finanzen der Länder geplant. Nach Jahren des Widerstands sollen sie ihr Haushaltsrecht nach Vorbild des Bundes bis zum Finanzjahr 2018 (de facto also bis 2017) modernisieren. Welche Regeln für die Länder konkret gelten sollen, soll laut Kompromissvorschlag vom Wochenende bis 30. Juni 2014 verhandelt werden. Nur im Fall der Nichteinigung ist ein Bundesgesetz möglich.