Die FPÖ ist über das von der Koalition angedachte Verwertungsverbot für geheime Akten gesprächsbereit. Der Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer würde es auch auf bestimmte Unterlagen der Justiz ausdehnen, wie er sagte. Zwar betont Hofer, dass nicht alle Ermittlungsakten generell als geheim eingestuft werden sollen. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte sei aber nötig.
Die FPÖ ist über das von der für geheime Akten gesprächsbereit. Der Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer würde es auch auf bestimmte Unterlagen der Justiz ausdehnen, wie er sagte. Zwar betont Hofer, dass nicht alle Ermittlungsakten generell als geheim eingestuft werden sollen. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte sei aber nötig.
Die fünf Parlamentsparteien verhandeln Dienstagvormittag über eine "Geheimschutzordnung", die den Umgang mit vertraulichen Dokumenten im Parlament regeln soll. Vorgesehen sind vier Geheimhaltungsstufen ("Eingeschränkt", "Vertraulich", "Geheim", "Streng Geheim"), angedacht wird auch ein mediales Verwertungsverbot für bestimmte Unterlagen. Die Koalition sieht die Geheimschutzordnung Vorbedingung für das Minderheitenrecht auf Untersuchungsausschüsse.
Ausdehnung auf Justizunterlagen
Während die , ist die FPÖ gesprächsbereit. "Ich glaube, dass das sinnvoll wäre, weil man niemals verhindern kann, dass nicht das eine oder andere Dokument weitergegeben wird", sagt Hofer. Er würde das Verwertungsverbot auch auf bestimmte Unterlagen der Justiz ausdehnen. Denn es gebe immer wieder Fälle, "wo Politiker sich brüsten, vertrauliche Unterlagen zu haben und so sich jemand in der Zeitung findet, bei dem sich dann herausstellt, dass er eh unschuldig ist".
Grundsätzlich betont Hofer allerdings, dass auch mit einer neuen Geheimschutzordnung nicht alle Unterlagen der Justiz automatisch als geheim eingestuft werden dürften. Es brauche "so viel Öffentlichkeit wie nur irgendwie möglich und so viel Geheimhaltung wie dringend nötig". Hofer würde daher von den Ermittlern erhobene Fakten durchaus öffentlich im U-Ausschuss erläutern. Allerdings müssten Persönlichkeitsrechte gewahrt werden, und es dürfe nicht zu Verdächtigungen kommen.
Schutz "intimster Persönlichkeitsrechte"
Hofers Fraktionskollege und U-Ausschuss-Chefverhandler Gernot Darmann geht davon aus, dass das Verwertungsverbot etwa dann greifen könnte, wenn "intimste Persönlichkeitsrechte der Bürger" geschützt werden müssen oder wenn ein Geheimnisverrat den Bestand der Republik gefährden würde.
Grundsätzlich fordert Darmann, dass die Geheimschutzordnung "keine Verschlechterung des Status Quo bei der Ausschussarbeit" bringen dürfe. Die aktuelle rot-schwarze Punktation würde aber dazu führen, dass die Öffentlichkeit schon ausgeschlossen werden müsste, wenn in einem Untersuchungsausschuss ein "schlichtes Amtsgeheimnis" diskutiert würde, kritisiert Darmann: "Die Punktation wirft mehr Fragen auf als Antworten."