Wegen der jüngsten Entwicklungen rund um das geplante Bauprojekt am Wiener Heumarkt ortet die FPÖ einen "bewusst provozierten Verlust des Welterbestatus für das historische Zentrum von Wien". Der freiheitliche Abgeordnete Werner Neubauer und die Wiener Stadträtin Ursula Stenzel starteten daher eine Petition.
Wegen der jüngsten Entwicklungen rund um das geplante ortet die FPÖ einen "bewusst provozierten Verlust des Welterbestatus für das historische Zentrum von Wien". Der freiheitliche Abgeordnete Werner Neubauer und die Wiener Stadträtin Ursula Stenzel starteten daher eine Petition.
"Ein beschämender Reputationsverlust, nicht nur für die Republik Österreich, sondern für alle Österreicherinnen und Österreicher“, so die Initiatoren am Donnerstag.
Die Einbringer der Petition sehen es in vielerlei Hinsicht als ihre Pflicht an, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um den Status des Welterbes und damit dieses selbst für künftige Generationen zu erhalten. "Das historische Stadtbild Wiens mit seiner einzigartigen Silhouette, die auf der ganzen Welt ein Markenzeichen der Stadt darstellt, wäre mit einem Schlag für immer zerstört",, heißt es. Dieser nie wieder gut zu machende Schaden müsse mit allen Mitteln verhindert werden, stellt doch dieser mutwillige Anschlag auf historisches Kulturgut auch ein rechtliches Problem für die Verantwortlichen dar.
Die freiheitlichen Politiker befürchten auch, dass mit der "optischen Verschandelung des Stadtzentrums" ein Rückgang im Tourismus einhergehen könnte. Dies schädige sowohl Staats- als auch Stadtkasse und gefährde Jobs im ohnehin schon angespannten Arbeitsmarkt. "Es sind alle Bürger in unser aller Interesse herzlich eingeladen, diese Petition, die schon bald auf der Homepage des österreichischen Parlaments abrufbar sein wird, online zu unterstützen, um Bürgermeister Häupl und Vize-Bürgermeisterin Vassilakou vielleicht doch noch zur Vernunft zu bewegen."
Österreich hat durch den Beschluss im Nationalrat und der vom Bundespräsidenten und vom Bundeskanzler unterzeichneten Ratifikationsurkunde vom 18. Dezember 1992 die Welterbekonvention zum Bestand der österreichischen Rechtsordnung gemacht. Sie besagt unter anderem, dass jeder Vertragsstaat anerkennt, dass es in erster Linie seine eigene Aufgabe ist, Erfassung, Schutz und Erhaltung in Bestand und Wertigkeit des in seinem Hoheitsgebiet befindlichen Kultur- und Naturerbes sowie seine Weitergabe an künftige Generationen sicherzustellen.