Österreich

FPÖ-Vize-Ortschef zückt Gaspistole gegen Nachbarn

Heute Redaktion
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Ein kurioser Vorfall trug sich am 30. Mai in Gramatneusiedl zu. Der Hund des FPÖ-Vizebürgermeisters und ein nächtlicher Spaziergang endeten mit einer Hausdurchsuchung und einem Waffenverbot für den Politiker.

Ein kurioser Vorfall trug sich am 30. Mai in Gramatneusiedl zu. Der Hund des -Vizebürgermeisters und ein nächtlicher Spaziergang endeten mit einer Hausdurchsuchung und einem Waffenverbot für den Politiker.

Markus Vetter () ist Vize-Bürgermeister von Gramatneusiedl und schildert per Presseaussendung seine Version eines ziemlich kuriosen Abends. Er ging am Montagabend gegen 22 Uhr mit seinem Hund spazieren.

Nach Angaben der Polizei war der Hund ohne Leine unterwegs und hat eine türkischstämmige Nachbarin angebellt. Sie erschrak.

Ihr Mann habe die Situation vom Balkon aus beobachtet und soll den FPÖ-Politiker als "Scheiß Nazi" beschimpft haben. Dieser gab ihm eine Antwort, woraufhin der Mann mit einem Rasiermesser vor der Tür aufgetaucht sein soll. Er habe der Frau und dem Hund des Ortschefs gedroht, Allah werde ihren Kopf abschneiden.

Gaspistole im Haus - Vetter alkoholisiert

"Ich hatte Angst, fürchtete um das Leben meiner Frau und um mein eigenes", sagte der - laut Polizei zu diesem Zeitpunkt alkoholisierte - Vizebürgermeister. Er lief in die Wohnung um eine Schreckschusspistole zu holen. Die türkische Familie rief unterdessen die Polizei.

Waffenverbot für Vize-Bürgermeister

Die Polizei erwartete den Vize-Ortschef bereits und durchsuchte seine Wohnung. Die Schreckschusspistole des Vize-Bürgermeisters wurde konfisziert, ihm wurde ein Waffenverbot auferlegt.

Laut Polizeisprecher Johann Baumschlager war der Kommunalpolitiker alkoholisiert, sein Hund war ohne Leine unterwegs.

Die Nachbarn wurden auf der Polizeistation einvernommen. Weitere Konsequenzen gibt es aber nicht, der Ortschef gibt zum Schluss seiner Aussendung zu: "Natürlich habe ich überreagiert, aber es ist ja nicht alltäglich, aufgrund einer derartigen Lappalie mit der Enthauptung bedroht zu werden."